Die Stadt Trossingen liegt inmitten der Region Schwarzwald- Baar-Heuberg und beheimatet als zweitgrößte Stadt im Landkreis Tuttlingen 16.865 Einwohner.
Kaum eine andere Stadt ist in ihrer Geschichte so sehr von der Musik geprägt, wie Trossingen. Daraus ergibt sich eine besondere und vielseitige Mischung aus Musikstadt und Wirtschaftsstandort.
Trossingen ist sowohl traditionsbewusst als auch innovativ.
Mit seinem Konzerthaus, welches über eine exzellente Akustik verfügt, ist es für sein erstklassiges Konzertprogramm in Fachkreisen bekannt.
Aber auch die Mundharmonikaproduktion unter dem Namen Hohner ist ein weltweiter Begriff.
Im Deutschen Harmonikamuseum in Trossingen können Sie die weltweit umfangreichste Mundharmonika- Sammlung bewundern. Mit 25.000 Instrumenten auf 800m² Fläche gibt es einiges zu bestaunen. Und das genau an jenem Ort, an dem einst Millionen und Abermillionen Harmonika- Musikinstrument gefertigt wurden.
Mit seiner Musikhochschule lockt Trossingen viele Studenten an, welche der Stadt ein internationales Flair verleihen.
Doch auch Geologen dürfte Trossingen ein Begriff sein.
Schließlich wurden in Trossingen komplette Dino-Skelette ausgegraben, welche heute noch im Museum Aberlehaus besichtigt werden können.
Ein breites Spektrum an Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistung bildet heute das Fundament der Stadt. Trossingen bietet günstige Rahmenbedingungen, wie eine gute Infrastruktur, interessante Gewerbeflächen. Ideale Verkehrsanbindungen bieten die umliegenden Landes- und Kreisstraßen, aber auch die rund 4km entfernte Autobahn A81.
Auf überschaubarem Raum ist aber alles vorhanden, was man zum täglichen Leben braucht.
Trossingen bietet angefangen bei Krippen und Kindergärten auch ein breites Spektrum an Schulen.
Ein vielfältiges Einzelhandels- und Dienstleistungsangebot finden Sie ebenfalls vor Ort.
Auch das Gesundheitswesen kann sich sehen lassen. Neben 6 Praxen der Allgemeinmedizin, sind viele Fach- und Zahnärzte angesiedelt. Auch das moderne Schwarzwald Baar Klinikum ist nicht weit
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Objektbeschreibung
Bei dem angebotenen Wohn- und Geschäftshaus handelt es sich um eine Immobilie mit einem beliebten, italienischen Ristorante, welches über einen schönen, großen Biergarten verfügt. Der angeschlossene, denkmalgeschützte Saal hat ein tolles Ambiente und ist weit mehr als nur ein Festsaal. Das Haus liegt zentral, fast gegenüber der Musikschule und dem Hohner-Museum. Die Musikhochschule ist fußläufig in 7 Minuten zu erreichen. Die Verkehrsanbindung an die Autobahn A 81 ist sehr gut.
Der Hotelbetrieb ist auf preisbewusste Gäste ausgerichtet, die ein Haus mit Charakter bevorzugen und ist sauber und zweckmäßig eingerichtet. In den oberen Etagen sind drei Betriebswohnungen vorhanden, mit 2 x 4-Zimmern und 1 x 2-Zimmern.
Geeignet ist diese besondere Immobilie sowohl für engagierte Gastronomen, als auch für Kapitalanleger, die in der Gewinnerregion der drei Landkreise Tuttlingen, Rottweil und Schwarzwald-Baar-Heuberg investieren möchten.
Das Hauptgebäude der Immobilie wurde ca.
1890 erbaut und 1906 erweitert. Im Jahr 1907 folgte der Saalanbau. Im Jahr 1959 wurde die Küche durch einen Anbau erweitert. Im Jahr 1985 wurden die WC-Anlagen durch einen Anbau vergrößert. Der Gastraum mit ca. 60 Sitzplätzen und das Nebenzimmermit ca. 20 Sitzplätzen wurden 2011 erneuert. In diesem Zuge wurden auch die Fenster in Gastraum und dem Nebenzimmer erneuert. Der schöne und eingefriedete Biergarten verfügt über 100 Sitzplätze. Der Saal kann mit bis zu 120 Sitzplätzen bestuhlt werden.
Die Küche wurde 2011 in weiten Teilen saniert und erneuert. Die Fremdenzimmer, 5 Doppel- und 4 Einzel- und 1 Vierbettzimmer, wurden abschnittsweise zwischen 2008 und 2011 modernisiert. Die Betriebswohnungen wurden zwischen 2012 und 2021 weitgehend saniert und modernisiert. Die Gasheizung stammt aus dem Jahr 2009. Der Brenner und der 500 l Speicher wurden 2015 erneuert.
Im Keller befinden sich Kühlräume und Lager. Weiterer Stauraum befindet sich auf der großen Bühne.
Zum Haus gehören 10 Außenstellplätze, die im Innenhof liegen und 4 vor der Gaststätte.
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Sonstiges
Energieausweis: austehend
Ausstattung
Differenzierung
Standard
Heizungsart
Etagenheizung
Befeuerung
Gas
Stellplatzart
Freiplatz
Gastterrasse
Unterkellert
Ja
Hauptgebäude:
- Gastrobereich mit ca. 60 Sitzplätzen
- Direkt angeschlossener, denkmalgeschützter Saal mit ca. 120 Sitzplätzen
- Küche
- Moderne WC- Anlagen
- 5 Doppelzimmer
- 4 Einzelzimmer
- 1 Vierbettzimmer
- 3 Betriebswohnungen mit 2x 4-Zimmern und 1x 2-Zimmern
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Maklerfirma SpittelBau GmbH beschäftigt sich mit der Erfüllung von Makleraufträgen.
§1. Tätigkeitsart:
Die Maklertätigkeit umfasst den Nachweis oder die Vermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Häusern, Wohnungseigentum, Teileigentum, Verpachtungen sowie Wohnungs- und Gewerberaumvermietungen. Einen Irrtum sowie ein Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben jeweils vorbehalten. Die Angebotsangaben und Objektunterlagen, die der Firma SpittelBau GmbH erteilt wurden, basieren auf Informationen, die vom Objekteigentümer oder Dritten stammen. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf Ihre Richtigkeit und Ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen. Für die Richtig- und Vollständigkeit der Informationen wird eine Haftung ausgeschlossen. Unsere Angebote sind freibleibend.
§2. Maklervertrag:
Einen Maklervertrag mit der Firma SpittelBau GmbH kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren Angeboten der Firma SpittelBau GmbH Gebrauch machen und sich mit uns oder direkt mit dem Eigentümer oder Vermieter in Verbindung setzen. Mit dem Erhalt des Angebotes per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise – treten diese AGB in Kraft.
§3. Provisionsanspruch:
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die Firma SpittelBau GmbH ein Vertrag zustande gekommen ist. Für einen Provisionsanspruch genügt, wenn die Tätigkeit der Firma SpittelBau GmbH zum Abschluss des Vertrages mit ursächlich gewesen ist. Gleiches gilt, wenn der Erwerb durch eine Versteigerung erfolgt. Die Provision ist mit Abschluss des Vertrages bzw. Zuschlagerteilung durch Versteigerung fällig. Sie ist zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung.
§4. Höhe der Provision Verkauf:
Die Vermittlungs- und Nachweisgebühr, sprich Käufercourtage für den Kauf/Erwerb von Immobilien beträgt für den Käufer 3,00 % des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer also aktuell 3,57 %. Bei Immobilien deren Kaufpreis unter 100.000.- € angeboten und verkauft wird, besteht eine Mindestprovision von 4.000,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer also 4.760,00 €. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderungen.
Höhe der Provision Vermietung:
Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber/Besteller, – sofern nichts anderes vereinbart ist – eine Provision in Höhe von 2 Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Durch die Neufassung des WoVermG wird üblicherweise der Vermieter der Auftraggeber der Firma SpittelBau GmbH sein.
Doppeltätigkeit:
Die SpittelBau GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.
§5. Vertraulichkeit der Angebote:
Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich an den jeweiligen Adressaten selbst gerichtet. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten weder im Original noch inhaltlich zugänglich gemacht werden. Kommt ein Vertrag infolge unbefugter Weitergabe zustande, so ist der Weitergebende verpflichtet, Schadensersatz in Höhe der Courtage gemäß § 4 AGB an die SpittelBau GmbH zu zahlen.
§6. Haftung:
Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der SpittelBau GmbH, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der SpittelBau GmbH garantierten bestimmten Eigenschaften beruht. Die Firma SpittelBau GmbH überprüft die Bonität der nachgewiesenen/vermittelten Partei nicht und übernehmen deshalb auch keine Haftung dafür.
§7. Verjährung:
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche der Firma SpittelBau GmbH gegenüber beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für uns zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§8. Verzug:
Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung der Maklercourtage in Verzug geraten, so werden ihm gemäß § 1 Abs. 1 Diskontsatzüberleitungsgesetz ab dem Verzugszeitpunkt Verzugszinsen p. A. in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der deutschen Bundesbank berechnet. Im Falle von Zahlungsverzug übergeben wir nach der dritten Mahnung unsere Forderungen an eine Inkassogesellschaft zu Einzug.
§9. Mitteilungs- und Auskunftspflicht:
Sobald ein Vertragsabschluss über ein durch die Firma SpittelBau GmbH als Auftragnehmer angebotenes Objekt zustande gekommen ist, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es besteht Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Firma SpittelBau GmbH unaufgefordert über alle Umstände zu unterrichten die für die Entstehung und die Höhe des Provisionsanspruch von Bedeutung sind.
§10. Informationspflicht:
Ist dem durch die Firma SpittelBau GmbH nachgewiesenen Interessenten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
§11. Vorkenntnis:
Wird dem durch die Firma SpittelBau GmbH nachgewiesenen Interessenten, ein von uns angebotenes Objekt später, oder über Dritte noch einmal angeboten, ist der Interessent andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.
§12. Salvatorische Klausel / Gerichtsstand:
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft. Erweisen sich die AGB als lückenhaft, gelten Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der AGB entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.
Als Erfüllungsort und Gerichtstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Rottweil vereinbart.
Verbraucherinformationen:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumers/odr
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Spittel Bau GmbH / Gewerbepark H.A.U. 8 / 78713 Schramberg / Tel.: 07422/949 67-0 / Fax.: 07422/949 67-60 / E-Mail: info@spittel-bau.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Anbieter Widerruf - SpittelBau GmbH
WIDERRUFSBELEHRUNG FÜR VERBRAUCHER
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Dienstleistungen entspricht.