Courtagefrei! Für den Pächter/MIeter entsteht keine Vermittlungsprovision., Courtage inkl. MwSt.
Nettokaltmiete
€ 13.710,-
Kaution
€ 27.420,-
Summe Miete (netto)
€ 13.710,-
Angaben zur Immobilie
Objektart
Lager mit Freifläche
Gesamtfläche
4.570 m²
Lagerfläche
4.370 m²
vermietbare Fläche
4.570 m²
Verkaufsstatus
offen
Gewerbliche Nutzung
Energieausweis
Erstellungsdatum
nicht nötig
Lage
Lage der Immobilie: Attraktives Gewerbegebiet in Schwerin - Görries
Die angebotenen Hallen befinden sich im Gewerbegebiet in Schwerin-Görries. Die Lage bietet eine Vielzahl von Vorteilen und attraktiven Standortfaktoren.
Verkehrsanbindung:
- Fußweg zu öffentlichen Verkehrsmitteln vorhanden, Fahrzeit zum Hauptbahnhof ca. 20 Minuten
- Fahrzeit zur nächsten Autobahn beträgt etwa 20-30 Minuten
- Fahrzeit zum nächstgelegenen Flughafen ca. 60 Minuten
Regionale Anbindung:
- durch die Nähe zu Hamburg, der Ostseeregion mit den Seehäfen Wismar und Rostock (A 20) sowie zur
Bundeshauptstadt Berlin (A 24) bietet Schwerin eine verkehrstechnisch günstige Lage.
- der Weiterbau der A 14 wird die Nord-Süd-Achse schließen und die Erreichbarkeit der südlichen Regionen
weiter verbessern.
- ein gut ausgebautes Schienennetz und die Flughäfen Schwerin-Parchim, Hamburg-Fuhlsbüttel und
Rostock-Laage sorgen für eine gute überregionale Erreichbarkeit
Metropolregion Hamburg:
- seit Ende Februar 2017 ist Schwerin Mitglied der Metropolregion Hamburg, eine der wirtschaftsstärksten
Regionen Deutschlands
- Schwerin profitiert von einer guten Infrastruktur, innovativen Unternehmen, renommierten
Forschungseinrichtungen und einem breiten Hochschulnetzwerk.
Standortvorteile im Überblick:
- Günstige Verkehrsanbindungen in alle Richtungen ermöglichen schnelle und kurze Wege zu regionalen
und europäischen Märkten, was zu niedrigeren Kosten im Wettbewerb führt.
- Große Branchenvielfalt am Standort ermöglicht Synergien und Kooperationsmöglichkeiten.
- Schwerin fungiert als überregionales Handels-, Verwaltungs-, Messe-, Kultur-, Bildungs- und
Dienstleistungszentrum.
- Es besteht die Möglichkeit, Förderungen über das Landesförderinstitut für Unternehmer in Anspruch zu
nehmen.
Diese Lage bietet ideale Bedingungen für Unternehmen, um ihre Geschäftsaktivitäten erfolgreich auszubauen und vom wirtschaftlichen Potenzial der Region zu profitieren.
Objektbeschreibung
Zum Vermietung: Eine vielseitig nutzbare Halle mit erstklassigen Merkmalen
Wir freuen uns, Ihnen eine hochwertige Halle zur Miete anzubieten. Die Halle bietet großzügige Flächen (ca 4.570 m²), eine gute Ausstattung und eine Vielzahl von Merkmalen, die für verschiedene gewerbliche Aktivitäten geeignet sind. Nachfolgend finden Sie eine Kurzbeschreibung der Halle (Detaillierte Beschreibung siehe Ausstattung):
Halle 1
Gesamtfläche: Ca. 4.570 m² inklusive Büroflächen von ca. 200 m² auf der Nordseite (123,5 m x 37 m)
Ausstattung: Schwerlastregale vorhanden, großes Rolltor für bequeme Zufahrt von Lastkraftwagen, Lkw geeignet für problemlose Beladung und Entladung
Fundament: Stabiles Betonfundament und -ring für hohe Stabilität und Tragfähigkeit
Optional stehen zwei weitere Hallen zur Miete zur Verfügung.
Halle 2
Fläche: Ca. 1.200 m² (20 m x 60 m)
Halle 3
Fläche: Ca. 1.422 m² (61 m x 23,31 m)
Die Halle(n) bieten ein enormes Potenzial für unterschiedliche gewerbliche Zwecke. Ob Lagerhaltung, Produktionsstätte oder Logistikzentrum - hier finden Sie die ideale Lösung.
Eine freie Übergabe ab 7.2024 ist möglich.
Optional besteht die Möglichkeit die Dachflächen mit einer Photovoltaikanlage zu bestücken und den gewonnenen Strom zu nutzen (zB um die Büroflächen zu heizen, für Nutzungen in den Hallen und für die Hallenbeleuchtung) oder an das Stromnetz zu verkaufen.
Auch ein Kauf des gesamten Gewerbehallenkomplexes ist für 2,8 Mio EUR möglich.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten oder einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Diese Hallen sind eine Investitionsmöglichkeit, die Sie nicht verpassen sollten.
Sonstiges
Um sich ein genaueres Bild dieser einmaligen Immobilie zu machen, laden wir Sie gern zu einer Besichtigung ein! Ihr IMMO-KONZEPTE-Team Schwerin.
Bitte haben Sie jedoch dafür Verständnis, dass wir nur vollständig ausgefüllte Anfragen (Anbieter kontaktieren) mit Adressangabe, Emailadresse und Telefonnummer bearbeiten können und das vor Objektdaten und einem Besichtigungstermin weitere Informationen und ein Bonitätsnachweis erforderlich sind.
Unser kostenloser Service für Eigentümer: IMMO-KONZEPTE als lokale Immobilien-Experten der Region (u.a.Focus- und Capital-Testsieger 1.Platz in M.-V. & Immobilien Raiffeisenbank eG) ermitteln wir für Sie den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie. Gern stellen wir Ihnen unser professionelles Immobilienmarketing und unsere Verkaufsstrategie vor. Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihnen zu Hause oder in unserem Büro.
Das Angebot ist nach Angaben des Verkäufers erstellt, freibleibend und unverbindlich. Änderungen, Irrtümer sowie Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
Die Provision bzw. Maklercourtage für den Käufer beträgt 5,95% inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom beurkundeten Kaufpreis und ist zur Zahlung durch den Käufer fällig unmittelbar nach Beurkundung des notariellen Kaufvertrages.
Beachten Sie bitte auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB´s) und Datenschutzhinweise.
Hinweise zum Geldwäschegesetz: Zur Verhinderung von Geldwäsche sind wir als Immobilienmakler nach § 2 Absatz 1 Nr. 10 Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, die Identität des Kunden festzustellen. Bei natürlichen Personen benötigen wir eine Kopie des Personalausweises. Ist der Vertragspartner eine juristische Person sind daneben Kopien der Gesellschafterliste, Handelsregisterauszug und ggf. des „wirtschaftlich Berechtigten“ erforderlich. Diese Daten müssen fünf Jahre archiviert werden.
Auskunfts- u. Mitwirkungspflicht Kaufinteressenten lt. § 4 Abs. 6 GWG
Ausstattung
Differenzierung
Standard
Unterkellert
Nein
Bauweise
Massiv
Halle 1 (Angebot dieses Exposes):
Gesamtfläche: Ca. 4.770 m², inklusive Büroflächen von ca. 200 m² auf der Nordseite (123,5 m x 37 m)
Ausstattung: Schwerlastregale vorhanden, großes Rolltor für bequeme Zufahrt von Lastkraftwagen, Lkw geeignet für problemlose Beladung und Entladung
Fundament: Stabiles Betonfundament und -ring für hohe Stabilität und Tragfähigkeit
Optional:
Halle 2
Fläche: Ca. 1.200 m² (20 m x 60 m)
Ausstattung: Schwerlastregale vorhanden, großes Rolltor für einfache Lkw-Zufahrt, Lkw geeignet für mühelosen Warentransport
Fundament: Robustes Betonfundament und -wände für eine solide Struktur und Widerstandsfähigkeit
Halle 3
Fläche: Ca. 1.422 m² (61 m x 23,31 m)
Ausstattung: Großes Rolltor für reibungslose Verladung und Entladung von Lkw, Lkw geeignet für eine optimale Logistik
Fundament: Stabiles Betonfundament und -ring für langfristige Haltbarkeit und Zuverlässigkeit
Zusätzlich zu den Hauptmerkmalen bieten wir weitere Annehmlichkeiten, um Ihren Geschäftsbetrieb zu unterstützen:
- WC-Container mit 2 WC's und Waschbecken, winterfest beheizt, für optimale Arbeitsbedingungen
- Ausreichend Parkplätze für Pkw und Lkw, um einen reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten
- Einen Wendeplatz für Lkw, um einfache Manövrierfähigkeit sicherzustellen
- das gesamte Grundstück ist eingezäunt und betoniert, was zusätzliche Sicherheit und Stabilität bietet
- die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über ein elektrisches Tor für eine bequeme und sichere Einfahrt
- eine Trinkwasserleitung verläuft über das Grundstück
- sowohl die Dächer als auch die Wände der Hallen sind asbestfrei
Auch ein Kauf des Gewerbehallenkomplexes ist für einen Kaufpreis i.H.v. 2,8 Mio EUR möglich
Mieteinnahmen (Soll) 7.192 m² x 3,- EUR/m² = 21.576,- EUR/Monat x 12 = 258.912,- EUR p.a.
Unsere AGB zwischen Makler und Kunde als Verbraucher
Gültigkeit
Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes anerkennt der Nutzer die nachstehenden Bedingungen. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.
§1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
Angebote
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterläßt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.
§2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§4 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen. Provisionspflicht An Provisionen sind bei Vertragsabschluss die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge zu zahlen. Wir haben auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.
§ 5 Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtssprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
§6 Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
§7 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Die Firma IMMO – KONZEPTE - Immobilien GmbH haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
§8 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§9 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§10 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
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