Sie suchen eine Gewerbefläche mit großem Werbeeffekt ? Stellplätze vor dem Gebäude ? Die Lage verfügt über große Frequenz auf Grund der Nachbarschaft aus Tankstelle, Bahnhof, Apotheke, Autohäusern, MC Donalds etc. Reihen Sie sich ein und bekommen Sie Kunden vor die Haustüre geliefert.
Halle mit ca. 350m² Fläche Fronteingang
Neuwertige WC Anlage ( D / H )
Hallenheizung
Stellplätze 3-5 vor dem Gebäude
Kaltmiete:
Euro 1.500,-- zzgl. Nebenkosten (inkl. Heizung) ca. Euro 450,-- je nach Verbrauch
Auf Wunsch kann eine anliegende Bürofläche von ca. 55 m² zusätzlich angemietet werden. Es handelt sich um einen großen Raum könnte unterteilt werden eigene WC Anlage sowie eigenen Eingang. Eine große Doppeltüre kann die Bereich verbinden.
Kaltmiete für zusätzliche Bürofläche:
Euro 500,--
Nebenkosten inkl. Heizung für zusätzliche Bürofläche:
Euro300,--
Kaution:
2 Monatskaltmieten
Provision:
2 Montatskaltmieten zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Fragen ? Gerne ! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Sonstiges
Übernahme:
Nach Absprache mit dem Vermieter.
Besichtigungen:
Nur nach vorheriger Terminabsprache mit Rücksicht auf den Vermieter. Terminabsprache unter: Tel. 02828 92199 (Hauptbüro Emmerich-Elten) oder Tel. 02824-965211 (Büro Kalkar)
Hinweis:
Sind mehrere Mietinteressenten für die Immobilie vorhanden, wird der Vermieter seine Vermietungsentscheidung treffen. Der Makler wird diese den ausgewählten Mietern übermitteln. Wir weisen daraufhin, dass den Mietinteressenten keine Schadensersatzansprüche zustehen, weder gegen den Verkäufer, noch gegen den Makler. Deshalb Vorsicht bei Vorleistungen (z.B. Gutachterkosten)
Allgemein:
Sämtliche, in diesem Angebot enthaltenen Angaben, Abmessungen und Preisangaben beruhen auf Angaben des Eigentümers, oder eines Dritten. Insbesondere im Falle älterer, bewohnter oder umgebauter Immobilien kann letzten Endes nicht immer gewährleistet werden, dass der neueste Stand der Technik eingehalten ist und das Objekt daneben allen Anforderungen Stand hält. Der Makler übernimmt in der Folge keine Gewähr für die Richtigkeit der von ihm lediglich weitergegebenen Informationen zur Beschaffenheit der Immobilie und/oder deren uneingeschränkter Eignung zu einer vorgesehenen Nutzung. Soweit der Makler neben der eigenen Sorgfalt auch für eigene Auskünfte haftet, ist diese Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln beschränkt. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Informatie voor Nederlanders:
Wij spreken Nederlands!
Daarnaast begeleiden wij Nederlanders niet alleen bij de aankoop van een huis in Duitsland en alles wat daarbij komt kijken maar ook bij de emigratie naar Duitsland. Neem gewoon contact met ons op en laat u informeren!
. Info zum Energieausweis: liegt zur Besichtigung vor
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zwischen Rainer Elsmann Immobilien GmbH ( Makler genannt ) und Kunde als Verbraucher
§ 1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.
§ 3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem Dritten stammen und von ihm, dem Makler, weder auf ihre Richtigkeit noch auf ihre Vollständigkeit überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit und ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§ 4 Informationspflicht und Vollmachterteilung
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
§ 5 Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Provisionspflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtssprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
§ 6 Aufwendungsersatz
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Exposékosten, Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt, und soweit der Aufwendungsersatzanspruch vereinbart worden ist
§ 7 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§ 8 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 9 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.