Unser Provisionszahlungsanspruch entsteht bei Zustandekommen des Kaufvertrags gegenüber dem Käufer.
Kaufpreis
€ 275.000,-
Heizkosten
€ 130,-
Anzahl Sonstige
1
Angaben zur Immobilie
Objektart
Wohnen
Wohnfläche
80 m²
Grundstücksfläche
1.382 m²
Zimmer
3
Schlafzimmer
2
Badezimmer
1
Grundstücksfront
20 m
teilbar ab
1.382 m²
Anzahl Stellplätze
1
Anzahl Wohneinheiten
1
Terrassen
1
Baujahr
1939
Alt-/Neubau
Altbau
Erschließung
Vollerschlossen
Letzte Modernisierungen
2022
Verfügbar ab
nach Absprache
Haustiere
EnergieausweisH
0
>250
Endenergiebedarf 571,28 kWh/(a·m²)
Energieausweis
Bedarf
Gültig bis
19.05.2033
Endenergiebedarf
571,28
Baujahr lt. Energieausweis
1939
Energieeffizenzklasse
H
Primärenergieträger
Gas
Letzte Modernisierungen
2022
Lage
Das Grundstück liegt in einer abslot ruhigen Lage direkt im Wald zwischen den Orten Fichtenwalde und Beelitz-Heilstätten. Vor dem Grundstück gibt es ausreichende Parkmöglichkeiten.
Zahlreiche Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind zu Fuß in wenigen Minuten erreichbar. In fussläufiger Nähe befinden sich unter anderem ein Bäcker, ein Nahkauf, Kindergärten sowie eine Grundschule.
Sowohl mit dem Auto, als auch mit dem öffentlichen Nahverkehr besteht eine gute Anbindung. Der Regional-Bahnhof 'Beelitz-Heilstätten' (Regionalbahnanschluss 7) ist in ca. 4,2 km Entfernung zu erreihen.
Der nächste Anschluß zur Autobahn A9 (Beelitz-Heilstätten) ist lediglich 2,4 km entfernt. Der Berliner Flughafen ist mit dem Auto in rund 60 Minuten erreichbar. Der Berliner Hauptbahnhof liegt ca. 48 km entfernt.
Infrastruktur
Flughafen
59,30 km
Autobahn
2,40 km
Bus
0,90 km
Kindergarten
1,40 km
Grundschule
1,50 km
Realschule
8,20 km
Zentrum
1,80 km
Einkaufsmöglichkeiten
1,60 km
Objektbeschreibung
Das großzügige und sehr sonnig gelegene Grundstück liegt in idyllische Waldlage in Beelitz-Fichtenwalde. Die Verkäufer haben sich bewusst entschieden, das Grundstück bauträgerfrei anzubieten, damit der Käufer frei entscheiden kann, wann und mit welchem Bauträger gebaut werden soll.
Das kleine Wohngebiet ist gewachsen und geprägt von wenigen kleinen Einfamilienhäusern mit gepflegten Gärten. Die direkte Nachbarschaft ist sehr ruhig und idyllisch.
Das Grundstück befindet sich im planungstechnisch im Außenbereich, unterliegt jedoch einer Außenbereichssatzung. Gemäß § 35 Abs. 6 BauGB können Gemeinden Außenbereichssatzung aufstellen. Vorhaben innerhalb dieser Satzung können nicht entgegengehalten werden, dass sie den Darstellungen von Flächen für Landwirtschaft oder Wald im Flächennutzungsplan widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Insoweit ist eine Neubebauung zu Wohnzwecken grundsätzlich möglich, wobei eine konkrete Prüfung, insbesondere über Art und Umfang der möglichen Bebauung, ausschließlich im Rahmen einer Bauvoranfrage oder eines Bauantrages im Einzelfall erfolgen kann.
Das Grundstück ist aktuell mit einem massiven eingeschossigen und teilweise unterkellerten 30-Jahre-Bungalow bebaut, der grundsätzlich zu Wohnzwecken genutzt werden kann. Eine Erweiterung oder gegebenenfalls auch eine Aufstockung des Bestandsgebäudes ist denkbar. Im Rahmen einer Bauvoranfrage bzw. eines Bauantrags für einen Neubau ist auf Wunsch zu klären, inwieweit der Bungalow erhalten werden darf oder zu Gunsten einer Neubebauung entfernt werden muss.
Neben dem Bestandswohngebäude ist auf dem Grundstück auch eine Einzelgarage sowie daran anschließend ein massiver Schuppen vorhanden.
Am Grundstück liegen die Leitungen Strom, Telefon/Internet (Glasfaseranschluss), Gas und Wasser (in Form einer Ringleitung) sowie Abwasser (in Form einer Auffanggrube) an.
Auf dem Grundstück befinden sich keine Bäume, die zu Gunsten einer Neubebauung entfernt werden müssen.
Sämtliche Einrichtungen für den täglichen Bedarf sowie Kindergärten und Schulen sind in der näheren Umgebung bzw. fußläufig vorhanden.
Sonstiges
Gerne lassen wir Ihnen für diese Immobilie bei Vorlage einer Kontaktformularanfrage mit Ihrem Vor- und Nachnamen, Ihrer Wohnanschrift, Ihrer Telefonnummer sowie Email-Adresse, ein ausführliches Exposé mit ergänzenden Angaben (z. B. Grundriss, zusätzliche Fotos und zusätzliche Informationen) zukommen. Unsere Exposés enthalten zudem die Anschrift der Immobilie, damit es ihnen möglich ist, sich zunächst einen Eindruck von der konkreten Lage zu verschaffen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese, unser Impressum, eine Ausfertigung unserer Widerrufsbelehrung nebst Widerrufsformular sowie unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Internetseite: www.estate-moments.de. Dieses Verkaufsangebot ist an Kaufinteressenten gerichtet. Bei Zustandekommen eines notariellen Kaufvertrags entsteht unser Anspruch auf Zahlung der genannten Provision somit gegenüber dem Käufer. Darüber hinhaus sind vom Käufer auch die Grunderwerbssteuer (in Berlin 6 % und in Brandenburg 6,5 % des Kaufpreises) sowie die Notar- und Grundbuchgebühren (ca. 2 % des Kaufpreises) zu bezahlen.
Laut Verordnung Nr. 524/2013 der Europäischen Union (EU) sind wir als Immobilienmakler verpflichtet, auf unserer Internetseite im Impressum und bei Verkaufs- oder Vermietungsangeboten einen Hinweis auf die Online-Streitschlichtungsstelle aufzunehmen, die unter der folgenden Adresse zu finden ist: ec.europa.eu/consumers/odr.
Zwar muss nach § 16 Abs. 2 Satz 1 EnEV 2013 der Verkäufer dem potenziellen Käufer spätestens bei der Besichtigung des Objekts einen Energieausweis bzw. eine Kopie vorlegen und unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrages den Energieausweis bzw. die Kopie übergeben, allerdings ist ein Absehen von dieser Pflicht für den Abrissfall möglich. Laut EnEV 2007 gilt: 'Wird ein Gebäude im Hinblick auf einen bevorstehenden Abriss veräußert, wäre es offensichtlich zweckwidrig, einen Energieausweis zu verlangen. Dazu bedarf es keiner ausdrücklichen Regelung. (vgl. BR-Drs. 282/07, S. 121)'