Das Grundstück liegt in schöner Wohnlage am westlichen Stadtrand von Altdorf in Altdorf-Ludersheim am Ende einer Sackgasse. Ins Zentrum zum Marktplatz von Altdorf sind es nur ca. 2,5 km.
Die ehemalige Universitätsstadt mit ca. 15.500 Einwohnern liegt etwa 25 km südöstlich von Nürnberg inmitten einer reizvollen Mittelgebirgslandschaft und wald- und wiesenreichen Oberland. Im Sommer bietet die hügelige Umgebung viele Freizeitmöglichkeiten, wie Radtouren oder Wanderungen. Die Stadt gliedert sich in 25 Ortsteile.
Altdorf als Stadt verfügt über alle infrastrukturellen Einrichtungen des täglichen Bedarfs, der Kern von Altdorf mit seinem neu gestalteten mittelalterlichen Marktplatz bietet die gesamte Palette an Geschäften, Banken, Ärzten, Apotheken. Es gibt in Altdorf Kindergärten, Kinderkrippen, Grundschule, Mittelschule sowie das bekannte Leibniz-Gymnasium.
Des Weiteren ist der Ort auch bekannt für seine Schule für Körperbehinderte, Grund- und Hauptschule (Wichernhaus). Altdorf hat sein eigenes Krankenhaus, sowie ein Frei- und Hallenbad, einfach alles, was eine Kleinstadt ausmacht. Auch das Vereins- und Kulturleben kann sich in Altdorf sehen lassen.
Altdorf ist sehr verkehrsgünstig gelegen. Zum S-Bahnhof (S2) Ludersheim, der nur ca. 900 m entfernt liegt, gelangt man fußläufig vom Objekt aus in wenigen Gehminuten.
Von dort erreicht man Nürnberg-Hauptbahnhof in weniger als 30 Minuten. Züge verkehren alle 20 bis 40 Minuten.
Mit dem Auto erreicht man schnell die Autobahnen A3 und A6, sowie die umliegenden Orte.
Kurzum: Super Infrastruktur einer Kleinstadt, eingebettet im Reichswald mit hervorragender Anbindung in die Metropolregion.
Objektbeschreibung
Bei diesem Grundstück handelt es sich um ein voll erschlossenes (Wasser, Kanal, Strom) Wohnbaugrundstück in ebenerdiger Lage.
Die Form des Grundstücks ist rechteckig mit ca. 26 m Breite und ca. 30 m Tiefe. Es befindet sich in ruhiger Wohnlage am Ende einer Sackgasse.
Es gibt hier keinen festen Bebauungsplan. Die Bebauung richtet sich an dieser Stelle nach §34 (Nachbarbebauung und Einfügungsgebot).
In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich bereits mehrgeschossige Gebäude, an denen man sich dann bezüglich der Bebauung sehr gut orientieren kann.
Laut Auskunft des Bauamts Altdorfs ist hier auch die Erstellung eines Doppelhauses denkbar. Hier ist es grundsätzlich sinnvoll, beim Bauamt eine Skizze der geplanten Bebauung in Form einer Bauvoranfrage einzureichen.
Das Grundstück ist frei und kann sofort bebaut werden.
Gerne können Sie das Grundstück vorab virtuell besichtigen.
Bitte folgen Sie dazu diesem Link:
https://app.immoviewer.com/portal/tour/2775355
Haben Sie weiteres Interesse?
Dann vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin mit uns!
Hinweis: Im Falle eines Kaufs sind wir gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG (Geldwäschegesetz) verpflichtet, eine Kopie Ihres Personalausweises zu fertigen.
1. Unsere Mitteilungen sind vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Gibt der Auftraggeber sie ohne Zustimmung weiter, hat er die vereinbarte Provision zu zahlen, falls der Dritte den Vertrag abschließt.
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3. Die vom Mitarbeiter der ImmoService GmbH VR-Banken Metropolregion Nürnberg gemachten Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers / Vermieters. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann die ImmoService GmbH VR-Banken Metropolregion Nürnberg daher nicht übernehmen. Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die angebotenen Objekte nicht anderweitig verkauft / vermietet werden.
4. Entgeltliche Tätigkeiten auch für den anderen Teil sind ausdrücklich gestattet.
5. Die ImmoService GmbH VR-Banken Metropolregion Nürnberg ist berechtigt, weitere Makler bei der Bearbeitung des Auftrages einzuschalten.
6. Mit Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages wird die Provision fällig und zahlbar. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 6% zu zahlen, es sei denn, dass aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangt werden können. Ist ein Verbraucher nicht beteiligt, beträgt der Zinssatz mindestens 8% über dem Basiszinssatz.
7. Ist die Höhe der Provision nicht vereinbart, so gilt die am Ort des Angebotes übliche Provision. Die Höhe der Provision errechnet sich prozentual aus dem gesamten Wirtschaftswert der nachgewiesenen oder vermittelten Verträge. Die Höhe der Provision steht immer explizit im Exposé des jeweiligen Objektes.
8. Die Provisionsabrechnung erfolgt aufgrund des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebotes.
9. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird.
10. Ist dem Auftraggeber die ihm nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt, hat er dies unverzüglich der ImmoService GmbH VR-Banken Metropolregion Nürnberg mitzuteilen und zu beweisen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet mitzuteilen, ob bzw. wann und mit wem der beabsichtigte Vertrag zustande kam und welcher Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins erzielt worden ist. Der Vertrag ist unmittelbar nach Vertragsschluss vorzulegen. Die ImmoService GmbH VR-Banken Metropolregion Nürnberg ist zu diesem Zwecke berechtigt, die erforderlichen Auskünfte bei Grundbuchämtern, Notaren und anderen Beteiligten einzuholen.
11. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.
12. Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der ImmoService GmbH VR-Banken Metropolregion Nürnberg, durch die Geschäfts-führung.
13. Die ImmoService GmbH VR-Banken Metropolregion Nürnberg kann als unabhängiger Makler sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden.
14. Die Mitarbeiter der ImmoService GmbH VR-Banken Metropolregion Nürnberg können die Gesellschaft nur in beschränktem Umfang vertreten. Darüber hinaus gehende Erklärungen geben sie im eigenen Namen ab.
15. Abdingung und Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.
16. Soweit gesetzlich zulässig, gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Nürnberg.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
ImmoService GmbH
VR – Banken Metropolregion Nürnberg
Ostendstrasse 149
90482 Nürnberg
Telefon: 0911 / 23 55 69 – 0
Fax: 0911 / 23 55 69 – 19
Mail: info@immoservice.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E ‐ Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das folgende Muster ‐ Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
– An ImmoService GmbH VR-Banken Metropolregion Nürnberg, Ostendstrasse 149, 90482 Nürnberg, Fax: 0911 / 23 55 69-19, Mail: info@immoservice.de:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der
folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.