Dessau ist ein Stadtteil der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt. Bis zum 1. Juli 2007 war Dessau eine kreisfreie Stadt.[1] Das bisherige Dessau war, gemessen an der Zahl der Einwohner, nach Halle (Saale) und Magdeburg die drittgrößte Stadt Sachsen-Anhalts (bezogen auf die Fläche die zweitgrößte) sowie eines von drei Oberzentren des Landes. Die nächstgelegenen größeren Städte sind Halle (Saale), etwa 40 km südwestlich, Leipzig, etwa 52 km südlich, und Magdeburg, etwa 65 km nordwestlich. Historisch war Dessau Hauptstadt und Residenz des Fürsten-, späteren Herzogtums Anhalt-Dessau und Anhalt. Bei den Luftangriffen auf Dessau im Zweiten Weltkrieg wurden 80 % der Stadt zerstört, allerdings blieben zahlreiche Kulturdenkmale der Stadt erhalten. Das Bauhaus Dessau und das Dessau-Wörlitzer Gartenreich gehören zum UNESCO-Welterbe.
Lage
Jagdbrücke an der Mulde bei Dessau
Dessau liegt inmitten einer ausgedehnten Auenlandschaft beiderseits der unteren Mulde, die nördlich der Stadt in die Elbe mündet. Die Stadt wird regelmäßig durch Hochwasser bedroht, da das Wasser der Mulde nach starken Regenfällen nicht mehr in die Elbe abfließen kann und sich zurückstaut; so wurde im Jahr 2002 der Ortsteil Waldersee vollständig überflutet.
Im Süden grenzt die Stadt an die waldreiche Mosigkauer Heide, in der die Taube entspringt. Dessau liegt auf einer Höhe von 61 m ü. NN. Die höchste Erhebung ist die ca. 110 m hohe ehemalige Mülldeponie (Scherbelberg) im Südwesten der Stadt. Dessau ist von zahlreichen Schloss- und Parkanlagen umgeben und zählt deshalb zu den grünsten Städten Deutschlands.
Zum Verkauf steht ein barockes Gutshaus im Stadtgebiet von Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt), das sich vom 14. Jahrhundert.
Bis zur Enteignung 1945 befand es sich im Besitz einer Adelsfamilie. Nach 1945 wurde das Gebäude als Geschäfts- und Wohnhaus genutzt Das Gutshaus stellt eines der wenigen in der Region dar, das nicht historistisch überformt wurde, sondern Großteils in der barocken Gestalt geblieben ist.
Das Grundstück befindet sich innerhalb des Dorfes mit direktem Zugang zur Hauptstraße; diese ohne viel Verkehr. Die Grundstücksgrenzen können mit Hecken bepflanzt werden.
Die Einfriedung sind Ziegelsäulen sind aus aus der Zeit nach 1990.
Das Gutshaus bildete ehemals den westlichen Abschluss des Gutshofes, welche vom Gebäude aus in den Garten und Park führt. Das Gebäude verfügt teils über – sehr seltene – Fachwerkwände,( auch innen), mit Lehm. Aufgrund des Fachwerks und der originalen Gestalt ist das Interesse der staatlichen und kommunalen Stellen hoch, dieses Gebäude zu erhalten und den Eigentümer in der Erhaltung zu unterstützen. Das Gebäude und das Grundstück haben großes Potential. Die Sanierung kann schrittweise oder in einem Zug erfolgen.
Das Dach
Da das Dach bis auf die komplette Giebelseite (Förderantrag gestellt) zum größten Teil dicht ist, kann mit anderen Arbeiten begonnen werden. Fördermittel für die Sanierung des Giebels und aller konstruktiven Holzteile (Sparren und Balken) im Gebäude sind für 2023 beantragt. Förderquoten bis 90% sind möglich. Derzeit befindet sich der Antrag noch in der Prüfung. Es kann keine Aussage getroffen werden derzeit, ob Fördermittel und in welcher Höhe zur Verfügung gestellt werden. Der Bescheid ist nicht eigentümergebunden. Die Denkmalbehörden favorisieren eine Komplettsanierung des Daches und stellten auch dafür Fördermittel in Aussicht. Der Dachstuhl wurde in den 1950er Jahren großteils erneuert; einige konstruktive Teile müssen ausgetauscht werden. Ebenso am Dach selbst. Die Dachdeckung besteht aus roten Ziegeln aus den 1950er Jahren im oberen Bereich des Daches; der untere wurde in den 1970er/1980er Jahren mit roten Betonziegeln gedeckt. Das Giebel Dach und Außenwand sowie Balkendecke (straßensseitig) sind schwer geschädigt und müssen komplett erneuert werden. Seit zwei Jahren ist das Dach abgeplant.
Es liegt ein Angebot für die Sanierung von Dach und den Dachgiebel vor; ein Fördermittelantrag für 2023 wurde gestellt. Die Ausfachung des Fachwerks mit Lehm kann durch Projekt Golehm aus Sachsen-Anhalt (https://www.golehm.de/wer-wir-sind/ziele) kostengünstig erfolgen. Die beiden Gauben, die auf dem Giebel saßen, wurden abgenommen und müssen nicht wiederaufgebaut werden.
Ausrichtung
Das Gebäude ist mit seinem Haupteingang Richtung Osten ausgerichtet; die ca. 1925 angebaute halbrunde, sehr geräumige Terrasse Richtung Westen zur Kirche und anderen Gebäuden.
Auf der Terrassenseite hat man ab ca. 12 Uhr Sonne bis zum Sonnenuntergang. Anliegend an die Terrasse ist das große Terrassenzimmer.
Die Geschosse
Das Haus verfügt über ein Erdgeschoß, darüber ein vollwertiges zweites Geschoß unter dem Walmdach, darüber einen geräumigen Dachboden (stehender Stuhl).
Der Keller
Das Gebäude ist teilunterkellert (altes Tonnengewölbe). Es konnte keine aufsteigende Nässe o.ä. festgestellt werden.
Medien
Medien liegen nicht an und müssen entsprechend von den Anschlusspunkten zum Haus geführt werden.
Zustand der Immobilie
Das Gebäude befindet sich im Rohbauzustand. Alle Leitungen müssen erneuert werden. Das Gebäude ist komplett sperrmüll- und Bauschutt beräumt bis auf einen Bereich auf dem Dachboden.
Die Abmessungen
Das Haus hat eine Fläche: ca. 500 m² verteilt auf beide Wohnetagen, die Abmessungen des Gebäudes betragen ca. 29 m x 11 m. Zimmer: ca. 20. Grundsteuer pro Jahr: ca. 368,68 EUR (Stand 2021). die Anzahl der Zimmer: ca. 20
Sonstiges
Dieser ist gültig bis 5.3.2023.
Der Kaufpreis beträgt 120.000,00 € zzgl. Kaufnebenkosten und 7,14 % (ausgehend vom Verkaufspreis) Courtage. Sofort zahlbar nach Beurkundung. Verdient und fällig durch Vermittlung und Beurkundung.
Wir weisen darauf hin, dass wir alle Angaben vom Eigentümer erhalten haben und diese von uns nicht selbst überprüft wurden, daher übernehmen wir für Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Exposé gemachten Angaben keinerlei Haftung.
Das Haus und Grundstück ist schuldenfrei und kann direkt verkauft werden. Das Grundbuch ist unbelastet und weist keine Dienstbarkeiten auf.
Energieausweis ist derzeit noch nicht erforderlich, da Sanierungs-und Denkmalobjekt.
Ausstattung
Gartennutzung
Unterkellert
teils
Im Erdgeschoss befindet sich das barocke Eingangsportal aus Sandstein von 1765.
Mehrere Zimmer mit Stuckdecken sind vorhanden.
Farbfassungen aus der Barockzeit wurden in einem Zimmer gefunden, ebenso wie ein Kamin.
Viele erhaltenen historische (Flügel-)Türen und Fenster sowie eine historische Holztreppe sind vorhanden. Ein Zimmer hat noch eine historische Zinkziergaube. Einige Fensterscheiben wurden notdürftig repariert.
Die erste Etage ist komplett mit Dielen ausgestattet, das Erdgeschoss mit Dielen und Estrichböden sowie Fliesen.
Im Garten wurden noch einige Sandsteinplatten gefunden.
Das Haus hat eine Wohnfläche von ca. 500 qm über beide Wohnetagen und kann etagenweise getrennt werden, da zwei verschiedene Eingänge zu den Etagen existieren.
Abmessungen des Gebäudes: ca. 29 m x 11 m, Anzahl der Zimmer: 20. die Grundstücksfläche beträgt 4113 m² (vermessen), also großes Grundstück und ausreichende Fläche für z. B. Pferde (Reitverein im Ort).
Das Grundstück ist leicht zu pflegen (Rasenmäher), da keinerlei Elemente vorhanden sind, sondern das Grundstück im wesentlichen Wiese ist. - Was für Liebhaber historischer Immobilien für Interesse sein könnte.
Eventuell kann der hintere Teil durch den neuen Eigentümer abgetrennt und als Bauland verkauft werden, eine Bauvoranfrage wurde bisher jedoch noch nicht gestellt. - Dies könnte für Bauträger und Projektentwickler bzw. Denkmalschutz- Profis eine sehr interessante Immobilie sein, die Stadt Dessau zeigt sich sehr offen!
Der hintere Teil (ca. 1000 m²) wird derzeit vom Nachbarn genutzt. Den Wildwuchs, den das ganze Grundstück betraf, hat der Eigentümer entfernen lassen.
Es besteht keine vertragliche Übereinkunft mit dem Nachbarn und kann jederzeit eigengenutzt werden. Auf dem Grundstück befindet sich ein Teich ohne Zufluss , dadurch liegt dieser meist trocken.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
PSM- Real Estate Immobilienservice
Dachbergstraße 90
65812 Bad Soden
(Stand: 01.01.2021)
§ 1 Provisionsanspruch
Die PSM- Real Estate Immobilienservice, erhält im Falle des rechtswirksamen Abschlusses des Kaufvertrages für den Nachweis und/oder die Vermittlung des Kaufvertrages eine Maklerprovision in umseitig genannter Höhe. Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen an den Verkäufer (z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen, etc.). die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch von PSM- Real Estate Immobilienservice nicht.
§ 2 Fälligkeit der Provision
2.1 Der Provisionsanspruch von PSM-Real Estate Immobilienservice ist fällig mit Abschluss des voll wirksamen Kaufvertrages über das von PSM-Real Estate Immobilienservice nachgewiesene oder vermittelte Kaufobjekt. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber aufgrund der Vermittlung oder des Nachweises von PSM-Real Estate Immobilienservice zustande kommt.
Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Kauf eines ideellen oder realen Anteils am Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und Ähnlichem sowie die Einräumung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem Kauf der Immobilie wirtschaftlich entspricht.
Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Vertragsabschluss durch eine natürliche oder juristische Person, die zum Käufer in enger und dauerhafter rechtlicher oder persönlicher Verbindung besteht.
2.2 Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Gründen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z.B. Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages anstelle eines Miet- oder Kaufvertrages).
§ 3 Doppeltätigkeit
PSM- Real Estate Immobilienservice darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.
§ 4 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise von PSM- Real Estate Immobilienservice sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -informationen ohne ausdrückliche Zustimmung von PSM- Real Estate Immobilienservice, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die vereinbarten Provision netto an PSM- Real Estate Immobilienservice zu entrichten.
§ 5 Kenntnis von Angeboten
Weist PSM- Real Estate Immobilienservice ein Objekt nach, dass dem Käufer bereits bekannt ist, ist der Käufer verpflichtet, den Nachweis des Maklers schriftlich zurückzuweisen.
§ 6 Informationspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, PSM- Real Estate Immobilienservice unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte.
§ 7 Abschluss des Hauptvertrages
Der Auftraggeber ist verpflichtet, PSM- Real Estate Immobilienservice unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden.
§ 8 Haftung
PSM- Real Estate Immobilienservice verpflichtet sich, diesen Maklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes durchzuführen. Er haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit haftet der Makler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers oder des Lebens oder der Gesundheit.
§ 9 Schlussbestimmungen
9.1 Ist der Käufer Kaufmann, wird hiermit zwischen ihm und PSM-Real Estate Immobilienservice als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Maklervertrag sowie Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten Hanau vereinbart.
9.2 Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabredungen wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt auch für die Ausführung von Lücken dieses Vertrages.
Provisionssätze inkl. MwSt. (sofern nicht anders angegeben):
Provision bei Kauf von Wohnung, Einfamilienhaus, Reihenhaus, Doppelhaushälfte und
MFH bis 2-3 Wohneinheiten:
Provisionsteilung zu gleichen Teilen für Verkäufer und Käufer zu je 2,97 % inkl.19 % MwSt. des Kaufpreises.
Provision bei Kauf von Grundstücken, MFH ab 3 Wohneinheiten und Gewerbeobjekte:
Provision bei Käufer zu 5,95 % inkl.19 % MwSt.
Provision bei Vermietung, Wohnung und Häuser (EFH, RH und DHH) –
Vermieter bis 2,38-fache Monatsnettokaltmiete inkl.19 % MwSt.
Provision bei Vermietung, gewerbliche Räume: Mieter, die 3,57-fache Monatsnettokaltmiete inkl.19 % MwSt.
Provision bei Erbpacht:
Unbebaute Grundstücke: 1,19 % inkl.19 % MwSt. Jahrespachten, unabhängig von der Vertragsdauer.
Bebaute Grundstücke: wie bei "Unbebaute Grundstücke" zuzüglich 2,97 % inkl.19 % MwSt. zu je gleichem Teil für Verkäufer und Käufer des Kaufpreises für den Wert der darauf stehenden Gebäude.
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