Die Wohnanlage liegt in einer ruhigen Neubausiedlung. Die Lage ist ideal für Familien oder Naturliebhaber.
GESCHÄFTE, ÄRZTE, APOTHEKEN, GASTRONOMIE:
+ Lebensmittel- und Drogeriemärkte, Bäckerei, Allgemein- und Fachärzte sowie Apotheken und diverse Restaurants sind in wenigen Minuten zu erreichen.
KINDERGARTEN & SCHULEN:
+ Kindergarten und Grundschule befinden sich ca. 4 Fahrminuten entfernt
+ Realschule befindet sich ca. 13 Fahrminuten entfernt
+ Gymnasium befindet sich ca. 26 Fahrminuten entfernt
FREIZEITEINRICHTUNG & ERHOLUNG:
+ nahegelegene Wälder bieten sich für schöne lange Spaziergänge an
+ Spielplätze sind in wenigen Fahrminuten erreichbar
+ Sport- und Freizeiteinrichtungen finden Sie in der näheren Umgebung
Objektbeschreibung
"MODERNES WOHNEN IN ERGOLDSBACH"
Die naturverbundene Heimat direkt vor der Haustüre und dennoch zentrumsnah. Hier genießen Sie die Naturnähe mit allen Vorzügen des urbanen Wohnens.
DIE ARCHITEKTUR
Hier entsteht ein wunderschönes Neubau-Mehrfamilienhaus - mit je 4 herrlichen Wohnungen pro Etage.
Durch die gehobene Ausstattung und moderne Technik am Puls der Zeit, entsteht eine Wohnanlage auf sehr hohem Niveau.
Die Wohnungen überzeugen durch helle Wohn-Ess-Bereiche mit offenen Küchen. Hier kann das Interieur ganz nach Ihrem Geschmack arrangiert werden. Wer Sehnsucht nach frischer Luft verspürt, braucht nur auf die schönen Freisitze hinauszugehen. Ob Gartenwohnung mit überdachter Terrasse und Gartenanteil oder Etagenwohnung mit Balkon (teils auch überdacht).
Sämtliche Wohnungen überzeugen mit durchdachten Grundrissen, sehr guten Lichtverhältnissen und ansprechendem Wohnkomfort.
Farben, Formen und Materialien sind harmonisch aufeinander abgestimmt.
Eine Klasse für sich sind auch die Badezimmer ausgestattet mit ansprechenden Materialien.
Alle Etagen sind bequem mit einem Personenaufzug erreichbar.
KAUFPREIS:
Wohnung: 310.000 EUR
Stellplatz Tiefgarage: 20.000 EUR
Gesamtkaufpreis: 330.000 EUR
NEUE MAßSTÄBE IN SACHEN ARCHITEKTUR UND ENERGIEEFFIZIENZ
Die ansprechende, bauliche Ausführung im KfW-40+Standard unterstreicht mit ihrer thermischen Gebäudehülle die nachhaltige Bauweise einer modernen Wohnanlage. Die Kosten für den Wärmebedarf sind dank dem Niedrigenergiekonzept sehr gering.
VORZÜGE:
+ Wohnanlage mit nur 12 Wohneinheiten
+ Aufzuganlage von der Tiefgarage in alle Etagen
+ energieeffiziente Bauweise im KfW-40+ Standard
+ PV-Anlage für Allgemeinstrom
+ durchdachte Grundrisse mit gut abgestimmten Raumgrößen
+ viel Licht durch große Fensterflächen
+ gute Infrastruktur
KAPITALANLEGER:
Gerne informieren wir Sie über die Vermietbarkeit und über entsprechende Mietkonditionen.
SONDER AFA:
Bitte beachten Sie, dass die Sonderabschreibung nach §7b (Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus) unter Erfüllung der jeweiligen Kriterien möglich sein kann. Gerne können Sie sich für weitere Informationen jederzeit bei uns melden. Dieses Angebot ersetzt keine steuerrechtliche Beratung!
BAUHERR/BAUFIRMEN:
Der Bauherr hat schon zahlreiche Neubauprojekte realisiert.
Die Qualität, seine Erfahrung und seine Referenzen sprechen für sich.
Er greift ausnahmslos auf zuverlässige, regionale Firmen zurück.
Auf Anfrage erhalten Sie die Reservierungsliste mit der Übersicht aller verfügbaren Einheiten inkl. weiterer Information.
ENERGIEAUSWEIS (GEG):
Bedarfsausweis
Wesentlicher Energieträger: Holzpellets
Endenergiebedarf:: 45,4 KWh/(qm*a)
Energieeffizienzklasse: A
Energieausweis gültig bis: 10.05.2033
Baujahr Gebäude laut Energieausweis: 2022
Sonstiges
VERANTWORTLICHER EXPOSE:
Living Immo Immobilien GmbH bzw. der jeweilige selbstständige, namentlich als Ansprechpartner erwähnte Immobilienmakler (m/w/d).
OBJEKTANGABEN/ ANGABENVORBEHALT:
Bei allen Angaben handelt es sich um Angaben des Eigentümers bzw. Dritter. Trotz regelmäßiger Prüfung von Daten, Bildern und Informationen übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Ebenso wenig für die Verfügbarkeit des Angebotes bei Vermietung oder Verkauf.
Die hier eingestellten Angaben und Informationen sind mit größter Sorgfalt recherchiert, erheben jedoch nicht den Anspruch auf Alleingültigkeit.
Die Informationen in Exposés und auf unseren Webseiten ersetzen keine persönliche Beratung! Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen jederzeit vorzunehmen.
Die in den Grundrissen dargestellten Möbel und Kücheneinbauten können beispielhaft sein. Die Grundrisse können nicht maßstabsgetreu sein. Sie sind nicht zu Maßabnahme für die Möblierung geeignet. Visualisierungen aus Sicht des Illustrators.
Bauweise: Massiv mit Bauweise KfW-40+ Standard
Aufzug: in alle Etagen
Heizung: Pelletheizung, PV-Anlage mit ca. 24 kW inkl. Speicher (zur Deckung des Allgemeinstroms), dezentrale Lüftungsanlage, Fußbodenheizung in allen Räumen außer Abstellraum
Bad: Tageslichtbad mit Dusche und Wanne und Elektro-Handtuch-Heizkörper
Waschmaschinenanschluss: je nach Wohnung im Bad oder Abstellraum
Bodenbelag: Hochwertige Fliesen-/Vinylbeläge
Fenster: Kunststofffenster mit Dreifachverglasung und elektrische Rollläden
Internet: Glasfaseranschluss, hausinterne SAT-Anlage
Keller: eigenes Kellerabteil, Gemeinschaftsraum für Fahrräder und Kinderwägen
Stellplatz: Tiefgaragenstellplatz
Kontaktanfrage an Tobias Sachse
Ansprechpartner
Tobias Sachse
Living Immo Immobilien GmbH
Zentrale0851 2095 9272E-MailDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Webwww.living-immo.com
Anbieter
Living Immo Immobilien GmbH
94036 Passau
E-MailDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Webwww.living-immo.com
Berufsaufsichtsbehörde: IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Gewerbeerlaubnis nach 34c: Stadt Passau/Ordnungsamt, Vornholzstraße 40, 94036 Passau
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE344486941
Registergericht: Amtsgericht Passau - HRB11415
Anbieter AGB - Living Immo Immobilien GmbH
Unseren Geschäften und unserer Dienstleistungen liegen – vorbehaltlich anderer Vereinbarungen – nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde.
1. Vorbemerkungen
Die oben genannte Firma (nachstehend „Makler“ genannt) ist als Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerlichem Gesetzbuch (nachfolgend „BGB“ genannt) in der Eigenschaft als Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen Entgelt (Provision) tätig. Die Firma versichert, über die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen zum Führen eines Maklerbüros zu verfügen.
Diese AGB sind Gegenstand eines mündlichen oder schriftlichen Maklervertrages.
2. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Makler und dem Kunden. Kunde im Sinne dieses Vertrages kann sowohl der Verkäufer einer Immobilie sein als auch der Käufer sowie der Vermieter als auch der Mieter, der unter Beachtung der Bestimmungen des Bestellerprinzips Wohnungssuchender genannt wird.
Ist von einem Hauptvertrag die Rede, dann ist damit ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag gemeint.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
3. Zustandekommen des Maklervertrages
Für das Zustandekommen des Maklervertrages ist die Schriftform nicht erforderlich. Der Maklervertrag kann rechtswirksam auch dadurch zustande kommen, dass der Makler ein Kaufobjekt offeriert (z.B. Internet, Zeitung, Aushang), dabei als Makler zu erkennen ist, seinen Provisionsanspruch im Falle des Erfolges beziffert und ein Interessent sich an ihn wendet um Leistungen von ihm abzurufen (z.B. Exposé). In diesem Falle kommt der Maklervertrag mündlich und konkludent zustande.
Im Falle eines Mietobjektes ist, wenn ein Provisionsanspruch gegenüber dem Wohnungssuchenden entstehen soll, ein Suchauftrag des Wohnungssuchenden für das Zustandekommen eines Maklervertrages in Textform erforderlich. Der konkludente Abschluss eines Maklervertrages zwischen einem Wohnungssuchenden und einem Makler ist nicht möglich.
Der Maklervertrag zwischen einem Vermieter und einem Makler kommt mit Erteilung des Auftrages durch den Vermieter und Annahme durch den Makler zustande.
Sollte ein schriftlicher Maklervertrag geschlossen oder sollten Individualvereinbarungen getroffen worden sein, so haben die darin genannten Vereinbarungen Vorrang vor diesen AGB.
4. Gegenseitige Verpflichtung
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den anderen Vertragspartner bei der Erbringung seiner Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen bestmöglich zu unterstützen, um somit beiden Parteien einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf zu ermöglichen.
5. Vollmacht des Verkäufers
Der Verkäufer erteilt dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in alle behördlichen Akten als auch gegenüber dem WEG-Verwalter zur Ausübung von Rechten, wie sie ihm als Wohnungseigentümer zustehen.
6. Vorkenntnis
Der Kunde erkennt das Angebot des Maklers als ursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages an. Ist das angebotene Objekt bereits bekannt, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, unter Angabe der Quelle zu widersprechen. Hierzu genügt ein Schreiben, eMail oder Faxbrief an den Makler. Widerspricht der Kunde nicht, so ist es ihm danach verwehrt, sich auf eine Vorkenntnis berufen. Im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages ist er verpflichtet, die jeweilige Maklerprovision zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten.
7. Verbot der Weitergabe von Informationen
Unsere Informationen einschließlich der Objektnachweise sind nur für den Auftraggeber bestimmt. Sämtliche Informationen, die der Kunde vom Makler erhält, sind nur und einzig und allein für ihn bestimmt. Es ist ihm deshalb ausdrücklich untersagt, jedwede Information ohne schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt ein Dritter, dem er die Informationen weitergegeben hat, einen Hauptvertrag mit dem Auftraggeber des Maklers ab, so ist der Kunde verpflichtet, gegenüber dem Makler Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu leisten.
8. Doppeltätigkeit des Maklers
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei einem zu vermittelnden Kaufvertrag auch vom jeweils anderen Vertragspartner eine Maklerprovision verlangt werden kann. Im Falle dessen, darf der Makler sowohl für den Verkäufer als auf Käufer provisionspflichtig tätig werden.
Im Falle eines zu vermittelnden Mietvertrages darf der Makler nur entweder für den Vermieter oder nur für den Mieter provisionspflichtig tätig sein. Dies trifft nicht bei gewerblichen Immobilien zu.
9. Ersatzgeschäft, Folgegeschäft
Die Provision ist auch dann zu zahlen, wenn ein Ersatzgeschäft getätigt wird, d. h., wenn ein Vertrag über ein anderes, dem Verkäufer/Vermieter gehörendes wirtschaftlich gleichwertiges Objekt abgeschlossen wird. Sollte anstelle des ursprünglich angestrebten Geschäftes ein anderer Hauptvertrag über ein anderes Objekt zwischen dem Auftraggeber des Maklers und dem Kunden des Maklers oder ein Zuschlag im Wege der Zwangsversteigerung zu Stande kommen, so ist der Kunde dennoch gegenüber dem Makler zur Zahlung der Provision verpflichtet.
Gleiches gilt, wenn im Zuge des Kontaktes mit dem Auftraggeber des Maklers und dem Maklerkunden innerhalb von 12 Monaten weitere Objekte des Auftraggebers bekannt werden und der Maklerkunde eines oder mehrerer dieser Objekte erwirbt, mietet oder pachtet. Sollte eine Provision mit dem Auftraggeber vereinbart worden sein, so ist dieser in diesem Falle ebenso verpflichtet, die Provision an den Makler zu bezahlen.
Des Weiteren gilt diese Regelung, wenn anstatt des Kaufvertrages ein Miet- oder Pachtvertrag zu Stande kommt oder umgekehrt.
10. Maklerprovision
Schließt der Auftraggeber aufgrund der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers einen Vertrag, schuldet er der Living Immo Immobilien & Wohnbau GmbH mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages, des Mietvertrages oder Pachtvertrages die vereinbarte Provision. Die Maklerprovision ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag).
Eine Weitergabe unserer Informationen/Objektnachweise an Dritte, auch beratende Personen oder Firmen, ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung gestattet, die zuvor schriftlich erteilt werden muss. Kommt durch eine unerlaubte Weitergabe von Informationen/Objektnachweisen ein notarieller Kaufvertrag oder ein Mietvertrag zustande, so hat der Auftraggeber die vertraglich vereinbarte bzw. ortsübliche Provision an uns zu zahlen.
Die Provision kann mit schuldbefreiender Wirkung nur auf nachfolgendes Konto bei der Raiffeisenbank Passau – IBAN DE07 7409 0000 0000 7147 12, BIC: GENODEF1PA1 – beglichen werden.
Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
Es gilt der im Inserat oder Exposé genannte Provisionssatz. Die Maklerprovision wird im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
Im Allgemeinen beträgt diese…
• bei wohnwirtschaftlichen Mietobjekten: 2,38 Monatsmieten inkl. 19 % Mehrwertsteuer, bei Staffelmietverträgen wird als Monatsmiete die durchschnittliche Monatsmiete bezogen auf die Gesamtlaufzeit berechnet
• bei gewerblichen Mietobjekten:
– bei einer Laufzeit von unter 5 Jahren beträgt die Provision 2 Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. 19% MwSt. (= 2,38 Monatsmieten)
– bei einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren oder unbefristet beträgt die Provision 3 Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. MwSt. (= 3,57 Monatsmieten)
– bei Vereinbarung von Verlängerungsoptionsrechten erhöht sich die Provision jeweils um eine weitere Monatsmiete inkl. Nebenkosten zzgl. 19 % gesetzlicher MwSt. (= 1,19 Monatsmieten )
• bei Kaufobjekten: 3,57 % des notariellen Verkaufspreises inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Käufer. Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen gilt ab dem 23.12.2020 die Teilung der Provision – das bedeutet 3,57 % inkl. 19 % Mehrwertsteuer als Käuferprovision und 3,57 % inkl. 19 % Mehrwertsteuer als Verkäuferprovision.
• bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten: 1,19% inkl. 19 % Mehrwertsteuer des ermittelten Wertes vom Vorkaufsberechtigten. Der Wert errechnet sich entsprechend aus dem Gesamtkaufpreis zzgl. der damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen
• bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten: 3,57 % inkl. 19 % Mehrwertsteuer vom Übernehmer. Berechnungsgrundlage ist der Wert des Erbbaurechts. Dieser Wert errechnet sich aus den während der Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages fälligen Erbbauzinsen unter Anwendung eine Abzinsungssatzes in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes der EZB
• bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder sonstigen Gesellschaftsrechten: jeweils 3,57 % inkl. 19 % Mehrwertsteuer des Wertes des zu übertragenden Anteils bzw. der zu übertragenden Anteile vom Übertragenden und vom Übernehmer. Bei der Berechnung des Anteilswertes ist der Wert des Gesellschaftsanteils zugrunde zu legen.
Sollte in einem schriftlichen Maklervertrag eine andere Vergütung vereinbart sein, so gilt diese als vereinbart. Ist die Höhe der Provision nicht ausgewiesen, so gilt die ortsübliche Provision.
11. Vermögenswerte
Die Living Immo Immobilien GmbH nimmt keine Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Verkäufer/Vermieter und Kauf-/Mietinteressenten dienen.
12. Erstattung von nachgewiesenen Aufwendungen
Für den Fall, dass der Auftraggeber seine Verkaufsabsicht während der Auftragsdauer aufgibt oder die Verkaufsbemühungen des Auftragnehmers nachhaltig erschwert oder gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt, gilt zwischen den Parteien der Ersatz von Aufwendungen vereinbart. Hierzu hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Aufwendungen, die sich unmittelbar aus der Auftragsbearbeitung ergeben, insbesondere Kosten für Inserate, Exposés, etwaige Eingabekosten ins Internet und ähnliche Kommunikationsdienste. Die Kosten für Telefon, Telefax, Porti sind pauschal mit 20,00 € zzgl. Mehrwertsteuer zu vergüten. Ferner Fahrkosten gemäß Nachweis, bei Nutzung des PKW´s 0,31 € pro gefahrenem Kilometer zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. Der Aufwendungsersatz wird der Höhe nach auf 10 % der zu erwartenden Provision beschränkt. Dies gilt nicht beim Auftrag eines Wohnungssuchenden. In diesem Falle ist der pauschale Aufwendungsersatz auf 25 € begrenzt. Er ist mit dem Tage der Vertragsbeendigung fällig.
13. Pauschaler Aufwendungsersatz
Dem Makler steht ein pauschaler Aufwendungsersatz in Höhe von 10% der vorgesehenen Gesamtprovision zzgl. Mehrwertsteuer zu, wenn der Auftraggeber trotz vorangegangener Unterlassungsaufforderung weiterhin so schwerwiegend gegen den Vertrag verstößt, dass dem Makler objektiv die Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann. Dies gilt nicht beim Auftrag eines Wohnungssuchenden. In diesem Falle ist der pauschale Aufwendungsersatz auf 25 € begrenzt.
14. Vertragsstrafe bei Nichtabschluss des Hauptvertrages
Vermittelt der Makler nachweislich einen vertragsbereiten Interessenten und schließt der Auftraggeber mit diesem keinen Hauptvertrag ab, so hat der Auftraggeber dem Makler eine Pauschale von 10% der vereinbarten Provision zu vergüten. Dies gilt nicht beim Auftrag eines Wohnungssuchenden.
15. Provisionsanspruch bei nachträglicher Aufhebung des Hauptvertrages
Der Provisionsanspruch des Maklers entfällt nicht, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag nachträglich aufgehoben oder rückgängig gemacht oder einvernehmlich aufgehoben wird.
16. Rückfrageklausel
Vor Abschluss eines Hauptvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber den Makler unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners zu informieren. Damit soll dem Makler die Möglichkeit gegeben werden zu prüfen, ob der Hauptvertrag infolge seiner Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit zustande gekommen ist. Ferner erteilt der Verkäufer auch nach Abschluss des Hauptvertrages dem Makler für die Dauer von 12 Monaten Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch.
17. Haftung, Haftungsbegrenzung
Die Informationen, Objektbeschreibungen sowie die Angaben über den Kaufpreis/Mietpreis beruhen auf Angaben des Verkäufers/Vermieters. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit übernimmt die Living Immo Immobilien & Wohnbau GmbH keinerlei Gewähr.
Die Living Immo Immobilien GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Schadenersatz, jedoch nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn eine Pflicht verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Er gilt ferner nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Living Immo Immobilien GmbH haftet nicht für die Bonität der vermittelten oder nachgewiesenen Vertragspartei.
Die Haftung des Maklers ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.
18. Verjährung
Ansprüche des Kunden gegenüber dem Makler verjähren nach drei Jahren. Sollte die gesetzliche Verjährungsfrist im Einzelfall eine kürzere sein, so gilt diese.
19. Nebenabreden/ zusätzliche Vereinbarungen
Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.
20. Verbraucherinformation - Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren sind wir weder bereit noch verpflichtet.
21. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Maklervertrages nichtig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Dies gilt auch dann, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil nichtig oder unwirksam ist, ein anderer Teil hingegen gültig oder wirksam. Die jeweils nichtige oder unwirksame Bestimmung soll durch die ersetzt werden, die dem ursprünglich gewollten und den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt ohne den übrigen Vereinbarungen zuwider zu laufen.
22. Erfüllungs- und Gerichtsort, anwendbares Recht
Gerichtsstand Passau. Sind Immobilienmakler und Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist Gerichtsstand der Sitz des Maklers. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
Passau, den 30.09.2021
Living Immo Immobilien GmbH
Anbieter Widerruf - Living Immo Immobilien GmbH
Widerrufsbelehrung des Anbieters
Im Falle eines zustande kommenden Maklervertrages haben Verbraucher das folgende Widerrufsrecht:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Maklervertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [Hier stehen Ihr Firmenname, Ihre Anschrift und ggf. Ihre Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Maklervertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Maklervertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
[Hier stehen Ihr Firmenname, Ihre Anschrift und ggf. Ihre Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
____________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
ENDE DES WIDERRUFSFORMULARS
Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
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