Courtagefrei! Für den Pächter entsteht keine Vermittlungsprovision., Courtage inkl. MwSt.
Nettokaltmiete
€ 4.650,-
Kaltmiete
€ 4.650,-
Warmmiete
€ 5.520,-
Nebenkosten
€ 870,-
Heizkosten in der Warmmiete enthalten
Mietpreis pro Fläche
€ 16,- (m²)
Kaution
€ 9.300,-
Betriebskosten netto
€ 870,-
Gesamtbelastung (brutto)
€ 5.520,-
Summe Miete (netto)
€ 4.650,-
Angaben zur Immobilie
Objektart
Verkaufsfläche
Gesamtfläche
290,64 m²
Ladenfläche
290,64 m²
Verkaufsfläche
290,64 m²
vermietbare Fläche
290,64 m²
Baujahr
1998
Zustand des Objektes
Gepflegt
Verkaufsstatus
offen
Gewerbliche Nutzung
Energieausweis
Energieverbrauchskennwert 73.5 kWh / (a·m²)
0
>250
Energieausweis
Verbrauch
Gültig bis
2025-10-09
Energieverbrauchskennwert
73.5
Warmwasser enthalten
Baujahr lt. Energieausweis
1998
Erstellungsdatum
Ausgestellt ab dem 01.05.2014
Primärenergieträger
GAS
Stromverbrauchskennwert kWh/(·a)
13530.00
Heizenergieverbrauchskennwert kWh/(·a)
7350.00
Lage
Die Lage - Gesucht, begehrt und beachtet
In Schwerin wohnt man in der Altstadt, nicht in einem beliebigen Stadtteil - hier hat man eine Adresse, die beachtet wird. Vom Marktplatz, entlang des Pfaffenteichs bis zum Ziegelinnensee bilden sanierte Fachwerk- und Jugendstil-Häuser und alte Baumbestände ein harmonisches Miteinander und formen den Rahmen für ein einzigartiges urbanes Wohngefühl in einem der begehrtesten Stadtteile Schwerins.
Ihre neue Ladenfläche befindet sich in direkter Innenstadtlage, ist eingebettet in gewachsene und bewährte Strukturen modernen Stadtlebens. - Raus ins Grüne beginnt hier direkt vor der eigenen Haustür - Rein ins Leben aber auch: Restaurants von Bistro bis zur Edelküche finden sich in der Altstadt ebenso wie das abwechslungsreiche Shoppingerlebnis von der kleinen Boutique eigenem Charakter rund um die Mecklenburgstraße bis zum bestens sortierten Einkaufsparadies im SCHLOSSPARK-Center oder genießen Sie das kulturelle Leben von Museum, Märchenschloss oder das weit über die Grenzen Schwerins hinaus bekannte Mecklenburgische Staatstheater.
Der Pfaffenteich, Ziegelinnen- und -Aussensee und zahlreiche weitere Seen, die im Sommer zum Baden einladen, liegen quasi vor der Haustür und sind fußläufig bzw. mit dem Fahrrad schnell erreichbar. Zahlreiche Wassersport- und Freizeitmöglichkeiten stehen im Umkreis zur Verfügung.
Objektbeschreibung
Mieten Sie im nach Moderniserung im Erstbezug ein exklusives Ladengeschäft in einer der schönsten Metropolen Norddeutschlands und genießen Sie die Atmosphäre in der Burgseegalerie in bester Lage von Schwerin (Ecke Mecklenburgstraße / Geschwister-Scholl-Straße) und machen Sie Ihren Traum vom eigenen Geschäft wahr:
- Repräsentative Architektur und hochwertige Neubau-Bausubstanz
mit bodentiefer Panorama-Verglasung
- Ladenfläche ca 290 m² (Teilflächen 54 m² + 236 m² möglich)
- günstige Mietkonditionen 16,- €/m²
- Haustechnik nach modernen, ökol. Standards
- Mecklenburgstraße Ecke Geschwister-Scholl-Straße, direkt in bester Innenstadtlage
- hervorragende Infrastruktur mit Theater, Schloss, Museum, Altstadt, Schweriner See,
- hohe Lebensqualität durch ruhige, malerische Umgebung
- Hochwertige Wohn- und Gewerbeformen im Umfeld
- Pkw-Stellplätze vorhanden (1.Stunde kostenlos)
- kurzfristige Fertigstellung und Übergabe möglich
Überzeugen Sie sich selbst von der Immobilie und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin mit uns.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.
Sonstiges
Um sich ein genaueres Bild dieser einmaligen Immobilie zu machen, laden wir Sie gern zu einer Besichtigung ein! Ihr IMMO-KONZEPTE-Team Schwerin.
Bitte haben Sie jedoch dafür Verständnis, dass wir nur vollständig ausgefüllte Anfragen (Anbieter kontaktieren) mit Adressangabe, E-Mail-Adresse und Telefonnummer bearbeiten können und dass vor Objektdaten und einem Besichtigungstermin weitere Informationen und ein Bonitätsnachweis erforderlich sind.
Unser kostenloser Service für Eigentümer: IMMO-KONZEPTE als lokale Immobilien-Experten der Region (u.a.Focus- und Capital-Testsieger 1. Platz in M.-V. & Immobilien Raiffeisenbank eG) ermitteln wir für Sie den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie. Gern stellen wir Ihnen unser professionelles Immobilienmarketing und unsere Verkaufsstrategie vor. Sprechen Sie uns gern an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihnen zu Hause oder in unserem Büro.
Das Angebot ist nach Angaben des Verkäufers erstellt, freibleibend und unverbindlich. Änderungen, Irrtümer sowie Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
Beachten Sie bitte auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGBs) und Datenschutzhinweise.
Hinweise zum Geldwäschegesetz: Zur Verhinderung von Geldwäsche sind wir als Immobilienmakler nach § 2 Absatz 1 Nr. 10 Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, die Identität des Kunden festzustellen. Bei natürlichen Personen benötigen wir eine Kopie des Personalausweises. Ist der Vertragspartner eine juristische Person, sind daneben Kopien der Gesellschafterliste, Handelsregisterauszug und ggf. des „wirtschaftlich Berechtigten“ erforderlich. Diese Daten müssen fünf Jahre archiviert werden.
Auskunfts- u. Mitwirkungspflicht Kaufinteressenten lt. § 4 Abs. 6 GWG
Unsere AGB zwischen Makler und Kunde als Verbraucher
Gültigkeit
Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes anerkennt der Nutzer die nachstehenden Bedingungen. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.
§1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
Angebote
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterläßt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.
§2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§4 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen. Provisionspflicht An Provisionen sind bei Vertragsabschluss die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge zu zahlen. Wir haben auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.
§ 5 Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtssprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
§6 Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
§7 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Die Firma IMMO – KONZEPTE - Immobilien GmbH haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
§8 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§9 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§10 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
Nutzungsbedingungen/ Datenschutz/ Urheber- und Kennzeichenrecht
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