Zorge ist ein Ortsteil der Gemeinde Einheitsgemeinde Walkenried am Rande des Südharzes im niedersächsischen Landkreis Göttingen.
Walkenried liegt an der Wieda.
Bis zur Wiedervereinigung befand sich Walkenried unmittelbar an der innerdeutschen Grenze, die südlich und östlich der Gemeinde verlief.
Walkenried und der Ortsteil Zorge sind staatlich anerkannte Luftkurorte; Wieda gilt als heilklimatischer Kurort.
Das Gebiet der Gemeinde liegt zwischen 280 und 710 m ü.
NHN.
Die Gemeinde Walkenried liegt im Dreieck der Bundesstraßen B 4, B 27 und B 243 am Südrand des Harzes.
Wesentliche Einrichtungen wie Ärzte, Grundschule, Kindergarten, etc. sind in Walkenried verortet.
Diverse Sport- und Freizeitmöglichkeiten wie das beliebte Waldschwimmbad Zorge, Tennisplätze, etc. sind vorhanden.
Gastronomisch und kulturell vielseitige Angebote unterstreichen den ausgesprochen hohen Wohnwert der Einheitsgemeinde.
Walkenried liegt an der Südharzstrecke.
Am neuen Bahnhof im Ortszentrum halten stündlich Regionalbahnen der DB Regio nach Northeim und Nordhausen.
Walkenried ist über 2 Buslinien mit dem Umland verbunden, wobei aber nur die Linie 470 auch an Sonn- und Feiertagen verkehrt.
Die Linie 470 bindet auch den Ortsteil Zorge an, während die Linie 472 auch den abgelegenen Ortsteil Wieda anbindet.
Am Bahnhof sowie im Ortszentrum am ehem. Kloster befinden sich kleine Busbahnhöfe.
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Infrastruktur
Ausblick
Berge
Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht dieses solide Gästehaus in der Ferienregion Walkenried im Ortsteil Zorge.
Das umfangreiche Möbiliar der Pension ist im Kaufpreis enthalten.
Die Immobilie hat alleine aufgrund ihrer umfangreichen Wohnfläche / Nutzfläche ca. 260 m² (+ DG / Anbau / Keller) ein enormes Potenzial.
Sie gliedert sich in ein Haupthaus BJ 1894 und einen Anbau BJ 1950 mit 2 Vollgeschossen.
Das 583 m² große vollumzäunte Garten punktet mit einem Gartenhaus, einer gepflasterten Terrasse, einem Steinofen sowie einem kleinen Gartenbereich mit Spielgeräten.
Ein eigener Bachlauf spiegelt die Idylle der dörflichen Umgebung.
Eingebettet in die landschafftlich reizvolle Region des Vorharzes lassen sich hier Träume verwirklichen.
Das EG der Immobilie verfügt über 3 geräumige Schlafzimmer, ein lichtdurchflutetes Wohnzimmer, ein hell gefliestes Tageslichtbad mit Dusche, Gäste-WC und praktischen Abstellraum.
Die separate Küche ist mit einer modernen Einbauküche ausgestattet, die ebenfalls im Kaufpreis inbegriffen ist.
Von der Küche hat man direkten Zugang zum Innenhof / Terrasse.
Im gemütlichen OG finden sich weitere 5 großzügige Schlafzimmer.
Über eines der Schlafzimmer ist der Balkon mit Blick auf den idyllischen Bachlauf begehbar.
Die separate Küche ist auch im OG mit einer modernen Einbauküche ausgestattet.
Ein Tageslichtbad mit Dusche, ein Gäste-WC, ein helles Wohnzimmer und ein Abstellraum vervollständigen das komfortable Platzangebot im OG.
Der Dachboden ist ausgebaut und bietet weiteren Platz für 2 Zimmer, ein Gäste-WC , Abstellraum, Lagerfläche und Abstellkammer.
Die Zwischendecke und das Dach sind voll isoliert.
Weiterer praktischer Stauraum findet sich im Kellerraum (Steinboden).
Im Außenbereich punktet die Immobilie mit einem praktischen Carport und 2 PKW-Stellplätzen.
Das Gästehaus erzielt in erster Linie Erträge aus der Wochenendvermietung .
Es ist an ca.
an 23 - 25 Wochenenden / Jahr ausgebucht.
Der Mietpreis / Übernachtung beläuft sich bei bis zu 2 Personen auf 45,00€.
Bei jeder weiteren Person werden 25,00€ / Übernachtung berechnet.
Haben wir Ihr Interesse für dieses idyllisch gelegene Gästehaus geweckt ?
Dann vereinbaren Sie noch heute Ihren persönlichen Besichtigungstermin am Objekt.
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Sonstiges
Provision für Käufer: 7,12 % inkl. MwSt.
Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma Der Makler (DM.Immo GmbH), wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma Der Makler (DM.Immo GmbH) zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
- eines MIETVERTRAGS keine Provision/Maklercourtage an DM.Immo GmbH zu zahlen.
- eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche Provision/Maklercourtage an DM.Immo GmbH zu zahlen.
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Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Haftung:
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Makler und Kunde als Verbraucher
§ 1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§ 3 Eigentümerangaben
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§ 4 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
§ 5 Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtssprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
§ 6 Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portikosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
§ 7 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§ 8 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 9 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
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Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen
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Ende der Widerrufsbelehrung