600 m²
Gesamtfläche53819 Neunkirchen-Seelscheid
Die HAlle befindet sich in Neunkrichen-Seelscheid unsd ist nur 3 Kilomter von der B 56 entfernt.
Zu vermieten steht diese tolle massiv gebaute Halle in Neunkirchen-Seelscheid. Ideal für Handwerker, Heizungs-sanitär oder weitere Unternehmer.
Die Halle besteht aus Erd- und Obergeschoss, der Treppenaufgang befindet sich im hinteren Bereich. Außerdem besitzt die Halle eine tolle Galerie. Möglich ist eine Lagerung im Erdgeschoss und Arbeitsbereiche können im Obergeschoss geplant werden..
Die Halle kann einzeln oder an mehrere Personen vermietet werden.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen und einem persönlichen Besichtigungswunsch an uns.
Gerne beraten wir Sie bei Kauf, Verkauf oder Finanzierung Ihrer Wunschimmobilie.
Unsere Öffnungszeiten sind:
Montags bis Freitags: 09.30 bis 18.00 Uhr
Samstags: 10.00 bis 14.00 Uhr
Gerne auch nach Vereinbarung.
Wir sind erreichbar unter: Telefon: 02241 959600
Bitte informieren Sie sich auch auf unserer Homepage: www.immomarkt-24.de
Ihr Makler mit Herz und Seele !
• Sehr massiv gebaut
• 4 Meter hoch
• Galerie
• Fenster im Obergeschoss
• Ideale Zufahrt
Ansprechpartner
Immomarkt24 UG
Anbieter
53721 Siegburg
Geschäftsbedingungen:
Geschäftsbedingungen Unser Angebot ist unverbindlich, freibleibend, Zwischenverkauf vorbehalten, streng vertraulich und nur für den Empfänger selbst bestimmt. Alle Angaben, die der Makler vom Verkäufer- bzw. von Vermieterseite erhält, werden vom Makler ohne Verbindlichkeit weitergegeben. Sofern diese Irrtümer enthalten, haftet der Makler hierfür nicht. Die Weitergabe unseres Angebotes an Dritte ohne unsere ausdrückliche Zustimmung verpflichtet zu Schadenersatz. Sollte das von uns genannte Objekt bekannt sein, so muss das unverzüglich innerhalb von 8 Tagen mit Quellenangabe mitgeteilt werden. Andernfalls kann der Empfänger sich nicht auf frühere Kenntnis berufen. Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die ortsübliche oder vereinbarte Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr sofort zu zahlen. Eine Provision ist auch dann zu zahlen, wenn ein Dritter, aufgrund unbefugter Weitergabe des Angebotes durch Sie, einen Kaufvertrag abschließt. Die Maklergebühr ist beim Vertragsabschluss zahlbar. Andere oder weitere Geschäfte mit nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartnern binnen zwei Jahren sind ebenfalls provisionspflichtig. Sofern Vertragsparteien den Vertrag rückgängig machen oder der Vertrag durch Anfechtung hinfällig oder geändert wird, bleibt die Maklergebühr für sämtliche Parteien in voller Höhe bestehen. Dasselbe gilt auch für eine nachträgliche Minderung des Kauf- Miet- oder Pachtpreises. Die Provisionspflicht besteht auch bei nachgewiesenen Zwangsversteigerungsobjekten. Der Makler ist berechtigt für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages tätig zu werden. Kommt an Stelle des von uns angebotenen Geschäftes zwischen den Parteien ein anderes zustande, so ist hierfür die entsprechende Gebühr zu zahlen. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragsleistung und Anerkennung vorstehender Bedingungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Siegburg.
Verbraucherinformationen:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden:
ec.europa.eu/consumers/odr