€ 485.000,-
Kaufpreis5
Zimmer4
Schlafzimmer129 m²
Wohnfläche187 m²
Grundstücksfläche71139 Ehningen
Ehningen liegt im Gäu, einer Landschaft zwischen Schwarzwald und Schwäbischer Alb am Rande des Schönbuchs. Der Ort liegt im Landkreis Böblingen und gehört zur Region Stuttgart.
Sie erreichen Ehningen über die A 81 Stuttgart-Singen, 20 Fahrminuten mit dem Pkw von Stuttgart aus. Zudem liegt Ehningen direkt an der S-Bahn-Linie S 1 Herrenberg – Stuttgart – Kirchheim.
In Ehningen trifft Hightech auf Tradition. Ehningen ist Standort weltweit führender Unternehmen wie IBM und Bertrandt, sowie zahlreiche mittelständische Unternehmen bis hin zur Landwirtschaft, die mit ihren Hofläden und -festen maßgeblich zur Attraktivität des Ortes beitragen.
Eine tragende Säule der Gemeinde sind außerdem die über 80 Vereine, die über Sport, Kunst und Kultur zahlreiche Möglichkeiten bieten, Gleichgesinnte zu treffen.
Selbstverständlich finden Sie Schulen, Kindergärten, Ärzte, Apotheken und Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.ehningen.de
Dieses charmante Reihenhaus aus dem Jahr 1975 bietet eine großartige Gelegenheit, sich in Ehningen niederzulassen. Es hat eine Wohnfläche von ca. 129 m² auf einem Grundstück von ca. 187 m² und bietet vier Schlafzimmer, zwei Badezimmer, eine helle Küche und ein geräumiges Wohnzimmer mit einem komfortablen Essbereich. Der Balkon bietet einen schönen Blick auf den Garten. Die Terrasse mit dem gepflegten Garten ist der perfekte Ort, um im Sommer zu entspannen und zu genießen.
Eine Garage ist ebenfalls vorhanden und bietet Platz für Ihr Auto. Mit einem Kaufpreis von € 485.000 ist es die perfekte Gelegenheit, um ein neues Zuhause zu finden und ein neues Leben zu beginnen. Eine Renovierung ist notwendig, um das Haus im neuen Glanz erscheinen zu lassen. Die Immobilie befindet sich mitten in Ehningen, in der Nähe von Kindergarten und Schule. Also worauf warten Sie noch?
Fordern Sie jetzt Ihr exklusives Lifestyle-Exposé an.
Ansprechpartner
CJ BAHR Immobilien
Anbieter
71134 Aidlingen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
CJ BAHR Immobilien
Schauinslandstraße 2
71134 Aidlingen
Tel. (07034) 9 42 06 26
E-Mail: immobilien@cj-bahr.de
Inhaber: Claus-Jürgen Bahr
Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO der Stadt Böblingen
1.Vorbemerkungen
Die oben genannte Firma (nachstehend „Makler“ genannt) ist als Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerlichem Gesetzbuch (nachfolgend „BGB“ genannt) in der Eigenschaft als Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen Entgelt (Provision) tätig. Die Firma versichert, über die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen zum Führen eines Maklerbüros zu verfügen. Diese AGB sind Gegenstand eines mündlichen oder schriftlichen Maklervertrages.
2. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Makler und dem Kunden. Kunde im Sinne dieses Vertrages kann sowohl der Verkäufer einer Immobilie als auch der Käufer sein.
Ist von einem Hauptvertrag die Rede, dann ist damit ein Kaufvertrag gemeint. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
3. Zustandekommen des Maklervertrages
Für das Zustandekommen des Maklervertrages ist die Schriftform nicht erforderlich. Der Maklervertrag kann rechtswirksam auch dadurch zustande kommen, dass der Makler ein Kaufobjekt offeriert
(z. B. Internet, Zeitung, Aushang), dabei als Makler zu erkennen ist, seinen Provisionsanspruch im Falle des Erfolges beziffert und ein Interessent sich an ihn wendet um Leistungen von ihm abzurufen
(z. B. Exposé). Gemäß § 656a BGB bedarf „ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, (…) der Textform”. Ausreichend ist eine Vereinbarung z. B. über E-Mail.
4. Gegenseitige Verpflichtung
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den anderen Vertragspartner bei der Erbringung seiner Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen bestmöglich zu unterstützen, um somit beiden Parteien einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf zu ermöglichen.
5. Vorkenntnis
Der Kunde erkennt das Angebot des Maklers als ursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages an. Ist das angebotene Objekt bereits bekannt, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, unter Angabe der Quelle zu widersprechen. Hierzu genügt ein Schreiben oder E-Mail an den Makler.
6.Verbot der Weitergabe von Informationen
Sämtliche Informationen, die der Kunde vom Makler erhält, sind nur und einzig und allein für ihn bestimmt. Es ist ihm deshalb ausdrücklich untersagt, jedwede Information ohne schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt ein Dritter, dem er die Informationen weitergegeben hat, einen Hauptvertrag mit dem Auftraggeber des Maklers ab, so ist der Kunde verpflichtet, gegenüber dem Makler Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu leisten.
7.Doppeltätigkeit des Maklers
Im Falle dessen, dass es sich um einen zu vermittelnden Kaufvertrag handelt, darf der Makler sowohl für den Verkäufer als auf Käufer provisionspflichtig tätig werden.
Im Falle eines zu vermittelnden Mietvertrages darf der Makler nur entweder für den Vermieter oder nur für den Mieter provisionspflichtig tätig sein.
8.Maklerprovision
Es gilt der im Inserat oder Exposé genannte Provisionssatz.
Bei Kaufobjekten in Baden-Würtemberg 3,57 % des notariellen Verkaufspreises inkl. Mehrwertsteuer vom Käufer.
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein rechtswirksamen Kaufvertrag zustande kommt.
9.Provisionsanspruch bei nachträglicher Aufhebung des Hauptvertrages
Der Provisionsanspruch des Maklers entfällt nicht, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag nachträglich aufgehoben oder rückgängig gemacht oder einvernehmlich aufgehoben wird.
10.Haftung, Haftungsbegrenzung
Der Makler hat die an den Kunden weitergegebenen Angaben auf Plausibilität und Richtigkeit geprüft. Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt der Makler jedoch keine Haftung. Die Haftung des Maklers ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.
11.Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Maklervertrages nichtig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die jeweils nichtige oder unwirksame Bestimmung soll durch die ersetzt werden, die dem ursprünglich gewollten und den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers. Dem Makler bleibt das Recht unberührt den Gerichtsstand des Kunden zu wählen.
Alle Objektfotos in diesem Exposé wurden von uns fotografiert. Objektfotos sind urheberrechtlich geschützt. Bilder zur Lage des Standorts und der Immobilie: Google Inc./ Google Maps
Anbieter
CJ Bahr Immobilien