Jugendstil-Villa mit Seeblick (7x Wohnungen + Garage/Stellpl.)
Jugendstil-Villa mit Seeblick und sieben Wohnungen auf 600 m² Wohn- und Nutzfläche. Eine TOP-Anlage für den Direktanleger als auch für institutionelle Anleger mit ca 45.060,- EUR p.a. Nettokaltmiete = 5% Rendite
Die Maklerprovision beträgt für Verkäufer+Käufer je 3,57%inkl.19%MWSt =§656cBGB Paritätische Teilung, Courtage inkl. MwSt.
Kaufpreis
€ 899.900,-
Kaufpreis pro Fläche
€ 1.499,83 (m²)
Anzahl Freiplatz
4
Anzahl Garage
1
Angaben zur Immobilie
Objektart
Villa
Wohnfläche
498 m²
Nutzfläche
102 m²
Gesamtfläche
600 m²
Grundstücksfläche
580 m²
Zimmer
14
Schlafzimmer
10
Badezimmer
8
Anzahl Stellplätze
5
vermietbare Fläche
498 m²
Baujahr
1901
Zustand des Objektes
Teil-/Vollsaniert
Alt-/Neubau
Altbau
Verkaufsstatus
offen
Objekt ist vermietet
360° Rundgang
Lage
Die außergewöhnliche Villa aus der Jahrhundertwende befindet sich in begehrter Adresslage am Ostorfer Ufer. Die Lage zählt seit jeher zu den bevorzugten Wohnlagen der Stadt. Die Feldstadt ist über die Tore Schwerins bekannt. Die exklusive Lage zeichnet sich durch ihre vielfältige Architektur, die klassischen Villen der Schwerinerer Kaufleute, die weitläufigen Grünanlagen mit ihrem alten Baumbestand, sowie durch die attraktive Uferprommenade entlang des Ostorfer Sees aus. Der Ostorfer See und zahlreiche weitere Seen, die im Sommer zum Baden einladen, liegen quasi vor der Haustür.
Die Innenstadt und der nahe gelegene Ortskern von Schwerin bieten eine optimale Infrastruktur (u.a. modernes Klinikum) und ein reichhaltiges Kulturangebot (u.a. Theater, OpenAir-Theater, Freilichtbühne, Museum)..
Zahlreiche Geschäfte für den täglichen Bedarf, Boutiquen, kleine Cafés und sehr gute Restaurants bieten für jeden Geschmack reichlich Auswahl.
Sämtliche Schulzweige, u.a. die Internationale Schule Ecolea oder die Waldorf-Schule, sind gut erreichbar. Ein ausgesprochen breites Angebot an Sport- und Freizeitmöglichkeiten ist in der näheren Umgebung ebenfalls vorhanden. Die Möglichkeit Wohnen und Arbeiten zu kombinieren und die gute Anbindung an die Stadt und zu den Autobahnen (Wismar/Rostock/Ostsee bzw. Hamburg und Berlin) begünstigen sowohl eine private wie teilgewerbliche Nutzung der Villa bzw eine Vermietung.
Der Schweriner Schlossgarten, heute zum Stadtteil Ostorf zugehörig ist erst 1911 nach Schwerin eingemeindet worden. Zuvor war es großherzogliche Gärtnerei, später Verbindung zur Schwerins Kaffeekanne Zippendorf in den goldenen zwanziger Jahren. Immer schon Wohn - und Lebensort am Schweriner Innensee angrenzend an eine der schönsten Barockanlagen Norddeutschlands, ursprünglich als Lustgarten erbaut nach französischem Vorbild. Der Kernbereich des Schlossgartens wurde in den Jahren 2006 - 2008 vollständig saniert und restauriert.
Objektbeschreibung
Nach aufwendiger detailverliebter Sanierung über mehrere Jahre wird jetzt in gesuchter Lage und nahe des Ostorfer See"s gelegen für die urgemütliche und repräsentative Villa mit 6x Wohnungen ein Liebhaber gesucht, der für sich -seine Familie, seine Arbeit oder seine Berufung das geeignete Refugium sucht.
Hier wohnen Sie repräsentativ auf vier großzügigen Etagen. Auf vier Ebenen und ca 498 m² Wohn- und ca 102 m² Nutzfläche verteilen sich 14 Zimmer -tw. repräsentativ und lichtdurchflutet- (die völlig unterschiedlich genutzt werden können), 8 Bäder, Balkon, Terrasse, Windfang, Holzdielen, moderne Einbauküchen, Gaswert-Brenntechnik, Garage + Stellplätze etc. lassen kaum Wünsche offen
Aus der Villa bietet sich ein herrlicher Blick auf den Ostorfer See. Das großzügige und nach Süd-Westen ausgerichtete Grundstück und die Immobilie bestechen durch den besonders herrschaftlichen Baustil, die detailverliebten Renovierungsarbeiten, den Ausbaustandart, sowie die großzügigen Freiflächen.
Hochwertige Materialien wurden hier geschmack- und liebevoll verarbeitet und machen das Anwesen zu einer attraktiven Anlage. Eine Besichtigung dieser Immobilie ist unbedingt zu empfehlen.
Nähere Details dazu erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Für weitere Fragen zu dieser Immobilie sowie zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Eine TOP-Anlage für den Direktanleger wie auch für institutionelle Investoren! Eine nachhaltige Vermietung ist gewährleistet. Die Rendite beträgt ca 5% (Nettomiete 43.260,- + 2.280,- Stellpl. = 45.540,- € p.a.)
Nähere Details zu dieser attraktiven Immobilie erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Bitte beachten Sie, d. wir nur vollständig ausgefüllte Anfragen ((bei juristischen Personen sind Kopien der Gesellschafterliste, Handelsregisterauszug und des „wirtschaftlich Berechtigten“ erforderlich) beantworten u. ein Bonitätsnachweis erforderlich ist.
Sonstiges
Um sich ein genaueres Bild dieser einmaligen Immobilie zu machen, laden wir Sie gern zu einer Besichtigung ein! Ihr IMMO-KONZEPTE-Team Schwerin.
Bitte haben Sie jedoch dafür Verständnis, dass wir nur vollständig ausgefüllte Anfragen (Anbieter kontaktieren) mit Adressangabe, Emailadresse und Telefonnummer bearbeiten können und das vor Objektdaten und einem Besichtigungstermin weitere Informationen und ein Bonitätsnachweis erforderlich sind.
Unser kostenloser Service für Eigentümer: IMMO-KONZEPTE als lokale Immobilien-Experten der Region (u.a. Focus- und Capital-Testsieger 1.Platz in M.-V. & Immobilien Raiffeisenbank eG) ermitteln wir für Sie den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie. Gern stellen wir Ihnen unser professionelles Immobilienmarketing und unsere Verkaufsstrategie vor. Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihnen zu Hause oder in unserem Büro.
Das Angebot ist nach Angaben des Verkäufers erstellt, freibleibend und unverbindlich. Änderungen, Irrtümer sowie Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
Die Provision bzw. Maklercourtage für Verkäufer und Käufer beträgt jeweils 3,57% inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom beurkundeten Kaufpreis und ist zur Zahlung jeweils durch den / die Verkäufer und die Käufer/in fällig unmittelbar nach Beurkundung des notariellen Kaufvertrages.
Beachten Sie bitte auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB´s) und Datenschutzhinweise.
Hinweise zum Geldwäschegesetz: Nach § 2 Absatz 1 Nr. 10 Geldwäschegesetz (GwG) sind Immobilienmakler verpflichtet, die Identität des Kunden festzustellen. Bei natürlichen Personen benötigen wir eine Kopie des Personalausweises. Ist der Vertragspartner eine juristische Person sind daneben Kopien der Gesellschafterliste, jeweils Handels- und Transparenzregister und ggf. des „wirtschaftlich Berechtigten“ erforderlich. Diese Daten müssen fünf Jahre archiviert werden.
Auskunfts- u. Mitwirkungspflicht Kaufinteressenten lt. § 4 Abs. 6 GWG
Ausstattung
Differenzierung
Gehoben
WG-geeignet
Bad
Dusche, Wanne, Fenster
Küche
Einbauküche
Heizungsart
Zentralheizung
Befeuerung
Gas
Stellplatzart
Freiplatz
Gartennutzung
Kabel / Sat- TV
Unterkellert
Ja
Bauweise
Massiv
Mietverträge Wohnen:
Hochpaterre - 4-Zimmer - 136 m² - NKM 930,- € - 11.160,- € p.a. - 6,84 €/m² - Einbauküche, Bad mit Dusche, Wanne +sep. Gäste-WC
Obergeschoss 2-Zimmer - 69 m² - NKM 325,- € - 3.900,- € p.a. - 4,71 €/m² - Bad mit Badewann - die
Küche gehört dem Mieter
Stellplätze/Garage
2x 30,- €/40,- €/90,- € x 12 = 2.280,- € p.a.
Gerne stehen wir Ihnen als regionaler Partner der Raiffeisenbank eG, als unabhängiger Makler und als Finanzierungsexperten für öffentliche Fördermittel (LFI/KfW/steuerliche Abschreibungen) für mehr als einhundert Banken u.a. der Raiffeisenbank eG, psd-Bank, DKB.de, ING-DiBa bei der Beratung und Realisierung Ihres Vorhabens zur Seite (Hinweis: Die Vermittlung einer Finanzierung erfolgt für den Kreditnehmer als Serviceleistung d.h. zu bestmöglichen Zinskonditionen. Wir sind registrierte Immobiliendarlehensvermittler Reg.Nr. D-W-185-NGP9-10 gemäß § 34i GewO bei der IHK Schwerin, Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin).
Unsere AGB zwischen Makler und Kunde als Verbraucher
Gültigkeit
Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes anerkennt der Nutzer die nachstehenden Bedingungen. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.
§1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
Angebote
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterläßt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.
§2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§4 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen. Provisionspflicht An Provisionen sind bei Vertragsabschluss die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge zu zahlen. Wir haben auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.
§ 5 Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtssprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
§6 Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
§7 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Die Firma IMMO – KONZEPTE - Immobilien GmbH haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
§8 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§9 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§10 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
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Ende der Widerrufsbelehrung