€ 285.000,-
Kaufpreis4
Zimmer2
Schlafzimmer90 m²
Wohnfläche59457 Werl
Ansprechpartner
Schulte-Tigges-Immobilien
Anbieter
59457 Werl
Schulte-Tigges Immobilien
--
Vincenz-Frigger-Straße 20
59457 Werl
Deutschland
--
Telefon: +49 2922 9508258
--
Telefax: +49 2922 9507280
--
Vertretungsberechtigter: Nicole Schulte-Tigges
Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt des Kreises Soest
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Tel. +2921-303468
Handelsregister: Amtsgericht Werl
Soesterstraße 51
59457 Werl
Handelsregister-Nummer: 102371458
UID-Nummer: DE303984857
** Bemerkung **
Gewerbeerlaubnis gem. §34c GewO wurde erteilt:
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das Ordnungsamt des Kreises Soest
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Tel. +2921-303468
--
Für Beschwerden gegen mein Immobilienbüro ist zuständig:
Nicole Schulte-Tigges
Vincenz-Frigger-Straße 20
59457 Werl
Telefon: +49 2922 9508258
Telefax: +49 2922 9507280
Mobil: +49 152 54247348
Email: info@schulte-tigges-immobilien.de
Widerrufsbelehrung
Seit dem 13.06.2014 werden Immobilienmakler nach einer neuen EU-Verbraucherschutz-Richtlinie als "Online-Händler" eingestuft, sofern der Kontakt außerhalb der Geschäftsräume des Maklers entsteht (also per Email, Internet, Telefon, Brief, Fax,...).
So wie der Internethändler muss hiernach nun auch der Immobilienmakler seine Kunden über die Widerrufsrechte schriftlich und nachweisbar belehren, denn mit Ihrer Anfrage steigen Sie in einen sogenannten Maklervertrag ein, der rein die Provisionszahlung regelt. Eine Provision wird jedoch erst dann fällig, wenn Sie das angebotene Objekt gekauft bzw. gemietet haben.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
Schulte-Tigges Immobilien
Inhaberin: Nicole Schulte-Tigges
Vincenz-Frigger-Straße 20
59457 Werl
Telefon: +49 2922 9508258
Telefax: +49 2922 9507280
Mobil: +49 152 54247348
Email: info@schulte-tigges-immobilien.de
mittels eindeutiger Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ursprünglich etwas Anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Vorzeitige Beauftragung
Haben Sie verlangt, dass unsere Leistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie an uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichteten, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Dies kann dazu führen, dass Sie die vertragliche Zahlungsverpflichtung für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Haben wir abhängig von unseren vertraglichen Pflichten also bereits eine vollständige Nachweis- und Vermittlungsleistung erbracht, so haben Sie die vereinbarte Provisionshöhe zu zahlen. Ein Widerrufsrecht Ihrerseits besteht dann nicht mehr. Für den Fall, dass wir zwar keinen vollständigen Nachweis oder Vermittlungsleistung erbracht haben, haben wir im Fall der vertraglichen Vereinbarung von Aufwandsersatz Anspruch auf Ersatz der uns bis zur Widerrufserklärung entstandenen und von uns nachweisbaren Aufwendungen.
Ende der Widerrufsbelehrung
Auftraggeber / Eigentümer erklären sich mit den Inhalten dieses Vermittlungsauftrages einverstanden und bestätigen, über bestehende Widerrufsrechte belehrt worden zu sein.
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
LVM Versicherung
Kolde-Ring 21
48151 Münster
Geltungsraum der Versicherung: Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Nicole Schulte-Tigges
Vincenz-Frigger-Straße 20
59457 Werl
Deutschland
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Haftung für Inhalte
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allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht
verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen
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Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen
Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der
Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden
Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
** Homepage **
www.schulte-tigges-immobilien.de
§ 1 Auftraggeber
1. Der Auftraggeber erteilt den vorliegenden Auftrag als Alleinauftrag und verpflichtet sich, für die Dauer dieses Vertrages keinen anderen Makler zur Erreichung der Ziele dieses Vertrages zu beauftragen.
2. Unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, ein provisionsfreies Eigengeschäft durchzuführen.
3. Der Makler ist berechtigt, in derselben Sache sowohl für den Verkäufer/Vermieter/Verpächter als auch den Käufer/Mieter/Pächter tätig zu sein.
§ 2 Vertragsdauer
1. Der Maklerauftrag ist befristet auf die Dauer von sechs Monaten.
2. Der Maklerauftrag verlängert sich jeweils um weitere 3 Monate, wenn er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat schriftlich zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit aufgekündigt wird.
3. Während der Vertragslaufzeit ist das Recht zur ordentlichen Kündigung des Auftragsverhältnisses beiderseits ausgeschlossen.
4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Sämtliche Kündigungen bedürfen zu Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Fall, dass das Schriftformerfordernis aufgehoben werden soll.
§ 3 Rechte und Pflichten des Maklers
1. Der Makler verpflichtet sich, den Auftrag sorgfältig und unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers durchzuführen.
2. Der Makler verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich über sämtliche Umstände zu informieren, die für die Entscheidung des Auftraggebers von Bedeutung sein können.
3. Der Makler ist berechtigt, im Falle einer beauftragten Veräußerung von Immobilien nach vorheriger Ankündigung das Verkaufsobjekt mit Interessenten zu besichtigen.
4. Der Makler ist berechtigt, die dem Auftragsverhältnis zugrunde liegenden Unterlagen und Daten, insbesondere etwaige Lage- und Baupläne, Skizzen und Fotographien, zu verarbeiten und zu speichern, sowie der Öffentlichkeit zur Bewerbung in den zur Verfügung stehenden Medien, insbesondere Internetportalen, allgemein zugänglich zu machen. Der Auftraggeber sichert hierbei zu, betreffend der dem Makler überlassenen, vorstehenden Daten alleiniger Inhaber der Urheberrechte zu sein und dass keine Rechte Dritter existieren.
§ 4 Rechte und Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Makler sämtliche zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, insbesondere Pläne aus dem Liegenschaftsregister, Grundbuchauszüge, Lage- und Baupläne, Versicherungsunterlagen sowie sämtliche weiteren für die Bearbeitung des Auftrags erforderlichen und notwendigen Dokumente in Kopie zur Verfügung zu stellen.
2. Der Auftraggeber ist ebenfalls verpflichtet, dem Makler sämtliche sonstigen zur Durchführung dieses Auftrags erforderlichen Informationen und Angaben vollständig sowie ordnungsgemäß zu erteilen. Dies betrifft insbesondere etwaige eine Immobilie (Grundstück und Gebäude) betreffende Mängel und Schäden.
3. Der Auftraggeber ist im Falle eines Auftrags zur Veräußerung einer Immobilie verpflichtet, dem Makler unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Kaufinteressent sich bei ihm meldet und sämtliche Interessenten an den Makler zu verweisen.
4. Der Auftraggeber ist im Falle eines Auftrags zur Veräußerung einer Immobilie ebenfalls verpflichtet, dem Makler unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Kaufinteressent ihm bereits bekannt ist.
5. Die dem Auftraggeber von dem Makler im Rahmen eines Maklerauftrags erteilten Informationen und übergebenen Unterlagen, insbesondere Objektnachweise und -informationen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Dem Auftraggeber ist es ohne ausdrückliche Erlaubnis des Maklers nicht gestattet, die vom Makler erteilten
Informationen und übergebenen Unterlagen, insbesondere Objektnachweise und -informationen, an Dritte weiter zu geben oder Dritten deren Inhalt in anderer Form mitzuteilen bzw. mitteilen zu lassen.
6. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Makler mit Erteilung des Maklerauftrags betreffend der im Rahmen des Maklerauftrags benötigten Informationen Einsichtnahme in Grundbücher, Baulastverzeichnisse, behördliche und gerichtliche Akten, insbesondere Bauakten und Grundbuchakten, zu nehmen und erteilt zugleich Vollmacht alle Informations- und Einsichtsrecht gegenüber Verwaltern, insbesondere Zwangs- und Nachlassverwaltern,
geltend zu machen.
§ 5 Provision
1. Für den Fall der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber, an den Makler mangels anderweitiger individueller Vereinbarung eine Provision in Höhe von 3,0 % zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer vom Gesamtkaufpreis zu bezahlen. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zzgl. etwaiger weiterer Leistungen des Käufers an den Verkäufer. Eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch des Maklers nicht.
2. Die Provision ist innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss des wirksamen notariellen Vertrages zur Zahlung fällig.
3. Die Provisionsverpflichtung besteht auch, wenn der Abschluss des notariellen Kaufvertrages erst nach Beendigung aber aufgrund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt.
4. Als provisionsbegründender Kaufvertrag gilt auch der Kauf eines ideellen oder realen Anteils am Grundstück ohne die Einräumung von Erbbaurechten und ähnlichem sowie die Einräumung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem Zweck des vorliegenden Auftrags wirtschaftlich entspricht. Als provisionsbegründender Kaufvertrag gilt auch der Vertragsschluss durch eine natürliche oder juristische Person, die dem Erwerber in enger und dauerhaft rechtlicher oder persönlicher Verbindung steht. Die Provisionspflicht gilt auch bei sämtlichen sonstigen Ersatzgeschäften, insbesondere, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit anderweitig eine Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder anderweitig über die nachgewiesene Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss mit dem Rechtsnachfolger den Hauptvertrag abschließt oder einen anderweitigen, wirtschaftlich gleichwertigen Vertrag betreffend des Objekts abschließt ( Z.B. Miete/Pacht statt Kauf und umgekehrt).
5. Der Provisionsanspruch ist auch fällig, wenn der Erwerber aufgrund der Tätigkeit des Maklers im Wege der Zwangsversteigerung ein Objekt erwirbt.
6. Im Falle der Vermittlung von Miet- oder Pachträumen und/oder sonstigen Flächen beträgt die Maklerprovision mangels anderweitiger individueller Vereinbarung zwei Nettokaltmonatsmieten/-pachten.
§ 6 Aufwendungsersatz
1. Der Auftraggeber hat dem Makler im Rahmen des vorliegenden Auftrags gegen Nachweis folgende aufgewendete Kosten zu erstatten: - Kosten für Inserate einschließlich solcher im Internet
- Exposé- und Prospektkosten
- Porto- und Telefonkosten
- Reisekosten
2. Nimmt der Auftraggeber von seiner Vertragsabschlussabsicht Abstand, so ist er zur Zahlung der dem Makler im Zusammenhang mit der Auftragsbearbeitung entstandenen und nachgewiesenen Aufwendungen verpflichtet. Dies gilt ebenso, wenn der Auftraggeber mit vom Makler präsentierten Interessenten nicht verhandelt oder die Durchführung des Auftrags durch Änderung der Angebotsbedingungen oder auf sonstige Weise erschwert oder vereitelt.
§ 7 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
1. Die Haftung des Maklers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, ist auf Schäden begrenzt, die der Makler bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.
2. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen in diesem § 7 gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Maklers.
3. Soweit der Makler Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Die dem Makler von Dritten erteilten Informationen und übergebenen Unterlagen, werden von dem Makler lediglich ohne Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit weiter gegeben. Sie gelten weder als Erklärung, noch als Zusicherung des Maklers, sondern werden ungeprüft im Wege einer Botentätigkeit für den Dritten weitergebegen, es sei denn, der Makler hätte deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausdrücklich schriftlich gegenüber dem Auftraggeber bestätigt oder sich diese zu eigen gemacht.
4. Die Einschränkungen dieses § 7 gelten nicht für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Einschränkungen dieses § 7 gelten ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Auch die Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
§ 8 Vertragsstrafe
1. Verstößt der Auftraggeber gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag gegenüber dem Makler, hat er dem Makler für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Form einer Geldzahlung in angemessener Höhe zu zahlen. Die Bestimmung der Höhe der Vertragsstrafe trifft der Makler, der hierbei nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB zu entscheiden hat.
2. In sämtlichen Fällen der Verwirkung einer Vertragsstrafe bleibt der Auftragnehmerin das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass der Auftraggeberin kein Schaden oder aber kein Schaden in Höhe der Vertragsstrafe entstanden ist. Umgekehrt bleibt der Auftraggeberin die Möglichkeit vorbehalten, weitergehende Schäden geltend zu
§ 9 Datenschutz
Der Auftraggeber willigt ein, dass der Makler Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben erhebt, verarbeitet, nutzt und diese im erforderlichen Umfang dem Interessenten und/oder potentiellen Vertragspartner des Auftraggebers übermittelt.
§ 10 Widerrufsbelehrung
1. Für den Fall, dass es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher gem. § 13 BGB handelt und ein Verbrauchergeschäft im Sinne des Gesetztes vorliegt und dieser Vertrag entweder außerhalb der Betriebsstätte des Makler oder im Wege des Fernabsatzes geschlossen wird, gilt die in Anlage 1 zu diesem Vertrag enthaltene Widerrufsbelehrung, die zwingender Bestandteil dieses Vertrages ist.
2. Ist der Auftraggeber Verbraucher und liegt ein Geschäft im Sinne der vorstehender Ziffer 1. vor, ist der Auftraggeber damit einverstanden und verlangt ausdrücklich, dass der Makler bereits vor Ende der Widerrufsfrist mit der Maklertätigkeit beginnt. Dem Auftraggeber ist bekannt, der er bei vollständiger Vertragsdurchführung sein Widerrufsrecht verliert.
3. Hat der Auftraggeber den Maklervertrag fristgerecht widerrufen, ist er an diesen nicht mehr gebunden.
4. Hat der Makler seine volle Leistung zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbracht, steht diesem Wertersatz zu, der sich nach dem objektiven Wert der Leistung richtet und das vertraglich vereinbarte Entgelt nicht übersteigen darf.
§ 11 Sofortige Vollstreckbarkeit
Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Abschlusses eines notariellen Kaufvertrages in den Vertrag eine Klausel aufzunehmen, wonach er sich verpflichtet, sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen in Höhe der Provision wie im notariellen Vertrag angegeben, zu Gunsten des Maklers zu unterwerfen.
§ 12 Schlussbestimmungen
1. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Makler und dem Auftraggeber der Firmensitz der Maklers in Werl ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
2. Die Beziehungen zwischen dem Makler und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. pril 1980 (CISG) gilt nicht.
3. Sollten der Maklerauftrag oder die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen des Maklers unwirksame Regelungen oder Lücken enthalten, soll dies die Wirksamkeit des Maklervertrags und der Allgemeinen Vertragsbedingungen des Maklers im Übrigen nicht berühren. Es gelten dann anstelle der unwirksamen Regelungen und anstelle Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bzw. Regelungslücke gekannt hätten.
Hinweis:
Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass der Makler Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 8 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (zB. Versicherungen) zu übermitteln.