1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kaufinteressenten ("AGB") der HERAN Immobilien & Finanzen – Anne Hergeselle, Heimstättenhof 19, 39439 Güsten („HERAN“ oder „wir“) gelten für die Geschäftsbeziehung von HERAN mit dem Interessenten („Kaufinteressent“, "Kunde" oder „Sie“) hinsichtlich des Erwerbs einer von HERAN vermarkteten Immobilie und in ihrer zum Zeitpunkt ihrer Akzeptanz gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, HERAN stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
HERAN ist vom Verkäufer oder dessen Bevollmächtigten beauftragt, das Objekt zu den im Exposé genannten Bedingungen auf der Website von HERAN sowie auf diversen Immobilien-Portalen anzubieten und einen Käufer nachzuweisen und / oder einen Hauptvertrag (Kaufvertrag) zu vermitteln.
Sofern Sie sich für eine Immobilie interessieren und beispielsweise im Rahmen der Buchung eines
Besichtigungstermins oder der Reservierung der Immobilie die Geltung dieser AGB bestätigen, schließen Sie damit einen provisionspflichtigen Maklervertrag mit uns.
3. Haftung
Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Ein Zwischenverkauf bleibt ausdrücklich vorbehalten und als Rechtsgrundlage dient ausschließlich der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.
Die der HERAN mündlich und/oder schriftlich erteilten Informationen beruhen auf den vom Verkäufer stammenden Angaben, für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit die HERAN keine Haftung übernimmt.
Bei Fehlern im Rahmen der Eingabe der Objektdaten durch die HERAN bzw. bei sonstigen eigenen Pflichtverletzungen haftet sie nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Mögliche Schadenersatzansprüche verjähren in drei Jahren ab Entstehen des Anspruchs, spätestens jedoch drei Jahre nach Auftragsbeendigung.
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
Schadenersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von HERAN, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet HERAN nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Ziffer 9.1 gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von HERAN, wenn
Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie des Bundesdatenschutzgesetzes bleiben unberührt.
4. Vertraulichkeit
Alle Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte,
insbesondere an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem Empfänger verbundene Unternehmen, bedarf der
Zustimmung der HERAN. Kommt infolge unbefugter Weitergabe zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber der HERAN ein Hauptvertrag (Kaufvertrag usw.) zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, der HERAN die im Exposé ausgewiesene Provision zu zahlen.
5. Provision
Die vom Käufer bei Abschluss eines Hauptvertrages (Kaufvertrag usw.) zu zahlende Provision richtet
sich nach den Angaben aus dem Exposé. Sie beträgt bei Kauf die jeweils genannte Höhe bzw. den jeweils genannten Prozentsatz des Gesamtkaufpreises für das Objekt einschließlich etwaiger weiterer Nebenleistungen des Käufers, die dem Verkäufer oder einem Dritten zugutekommen (z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablösung von Einrichtungen etc.).
HERAN behält sich für den Fall einer Umsatzsteueränderung eine entsprechende Provisionsänderung vor.
Die Provisionsforderung entsteht und ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kaufvertrag usw.), auch
wenn dieser erst nach Beendigung des Maklerauftrages, aber aufgrund der Maklertätigkeit zustande kommt.
Als Abschluss eines Hauptvertrages gilt es auch, wenn nur der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils
erfolgt oder die Übertragung von Rechten an dem Objekt durch eine andere Rechtsform (z.B. anteilige oder vollständige Übertragung von Gesellschaftsrechten, Erbbaurechten etc.) erreicht wird, und dies dem in Aussicht genommenen Zweck entspricht. Als Hauptvertrag gilt auch ein Vertragsabschluss über ein anderes vergleichbares Objekt des Verkäufers, ein Vertragsabschluss durch eine Person, die zum Auftraggeber in dauerhafter, enger Verbindung steht, ohne dass eine wirtschaftliche Gleichwertigkeit zum angebotenen Geschäft im Sinne der geltenden Rechtsprechungsgrundsätze vorliegen muss.
HERAN ist berechtigt, bei Vertragsabschluss anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Der Kunde verpflichtet sich, in den Kaufvertrag die Provisionsvereinbarung nach Ziffer 5
aufzunehmen. Kommt ein Vertrag ohne die Anwesenheit von HERAN zustande, so sind der
Vertragspartner und der Kaufpreis auf Anforderung zu benennen und zu belegen. Bei Verkauf einer
ausländischen Immobilie gemäß den jeweiligen nationalen Rechtsbestimmungen ist der Kunde nur
verpflichtet, HERAN eine vollständige Vertragsabschrift zu übermitteln.
6. Identitätsfeststellung (gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14 Geldwäschegesetz)
Der Kaufinteressent wird HERAN eine Kopie seines Personalausweises oder Reisepasses (incl. Meldebescheinigung) zukommen lassen (Vorder- und Rückseite).
Der Kaufinteressent stimmt zu, dass HERAN Daten zur Identifizierung und Überprüfung der Identität des
Kaufinteressenten gemäß der Verpflichtung aus § 2 Abs. 1 Nr. 14 Geldwäschegesetz 5 Jahre lang aufbewahrt. HERAN sichert zu, dass diese Daten für keine anderen Zwecke außerhalb der Identitätsfeststellung genutzt werden.
7. Widerrufsrecht
Sofern Sie Verbraucher sind, steht Ihnen beim Abschluss eines Maklervertrags mit HERAN das nachfolgend beschriebene Widerrufsrecht zu.
8. Weitergehende Bestimmungen
HERAN ist berechtigt, für beide Vertragspartner entgeltlich tätig zu sein.
Kaufpreiszahlungen werden von der HERAN nicht entgegengenommen. Sie sind einschließlich eventueller Nebenleistungen direkt an den Verkäufer zu erbringen.
9. Urheberrechte
Inhalt und Struktur der Websites von HERAN sowie der sonstigen von HERAN betriebenen Webseiten
sind urheberrechtlich geschützt. Alle Texte, Bilder, Grafiken, Ton-, Video- und Animationsdateien,
einschließlich der Inhalte von Exposés, unterliegen dem Urheberrecht, dem Markenrecht und anderen
Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Einige Internet-Seiten enthalten auch Bilder, Grafiken, Ton-,
Video- und Animationsdateien, die dem Urheberrecht, dem Markenrecht und den anderen Gesetzen zum
Schutz geistigen Eigentums derjenigen unterliegen, die diese zur Verfügung gestellt haben.
Eine Kopie oder sonstige Nutzung für andere als private Zwecke oder zur Weitergabe, anderweitigen
Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung, ob in originärer oder veränderter Form und in jedwedem
Medium, oder eine solche Verwendung auf anderen Webseiten ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche
Zustimmung von HERAN nicht zulässig.
10. Datenschutz
HERAN erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen personenbezogene Daten des Kunden. HERAN beachtet dabei die geltenden gesetzlichen Vorschriften der einschlägigen Datenschutzgesetze. Ohne die ausdrückliche Einwilligung des Kunden wird HERAN die personenbezogenen Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung oder für Kundenzufriedenheitsumfragen nutzen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die nachfolgende Datenschutzerklärung von HERAN verwiesen.
11. Schlussbestimmungen
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen HERAN und dem Kunden der Sitz von HERAN vereinbart.
Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.
In diesem Fall und im Fall von Regelungslücken gelten anstelle der unwirksamen Regelung oder zur
Ausfüllung der Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als rückwirkend vereinbart, welche die
Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit und/oder Regelungslücke gekannt hätten.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen HERAN und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf (UN-Kaufrecht/CISG) vom 01. April 1980.
Mündliche Abreden wurden nicht getroffen. Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen sowie für die
Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst. Für die Einhaltung der Schriftform genügt die Verwendung
von E-Mails.
HERAN behält sich das Recht vor, die AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen.
Entgegenstehende AGB sind nicht vereinbart und gelten nur, wenn sich HERAN mit ihrer
Geltung einverstanden erklärt hat.