Willkommen zu Hause im Land der 1.000 Seen, der 2.000 Gutshäuser und Schlösser, der Dorfkirchen und der Backsteinromantik.
Lebensqualität pur bedeutet Ihr neues Domizil mit seiner zentralen Lage im Herzen der geschichtsträchtigen Landeshauptstadt Schwerin. Der Standort liegt in gesuchter, zentraler Wohnlage in einem der beliebtesten Stadtteile Schwerins, der Altstadt.
Der grüne und sehr beliebte Stadtteil bietet neben dem hohen Wohnwert zahlreiche attraktive Freizeitmöglichkeiten. Hier erreichen Sie fußläufig u. a. den in unmittelbarer Nähe gelegene Schweriner Seen, die Weisse Flotte mit seiner maritimen Atmosphäre, die neu gestaltete Uferpromenade, das Schweriner Schloss mit dem weitläufigen Schlosspark, das Mecklenburgische Staatstheater, das Museum mit der international bedeutenden Gemäldesammlung holländischer und flämischer Meister und die Altstadt mit zahlreichen. Einkaufsmöglichkeiten vom Supermarkt für den täglichen Bedarf bis hin zu Einzelhandelsgeschäften, Cafes und Boutiquen. Auch eine vielfältige Auswahl an Restaurants und Szenekneipen bestimmen das lebens- und liebenswerte Umfeld Ihrer Immobilie. Kindergärten, diverse Schulformen, zahlreiche Ärzte und das hochmoderne Krankenhaus sind ebenfalls schnell zu erreichen.
Lassen Sie sich von der fantastischen und abwechslungsreichen Landschaft, seinen historischen Dorfstrukturen und mittelalterlichen Städte verzaubern. Sie finden Kunst und Kultur im Überfluss, das mecklenburgische Motto "Leben und Leben lassen", es sind seine prächtigen Alleen, die gesunde Luft u. v. m.
Seen zum Baden gibt es in unmittelbarer Nähe. Pferdesport, Golf, Kanu, Ostsee, Beauty und Welleness- alles in Reichweite. Eisenbahnfreaks finden ein Technikparadies vor, sei es z. B. der "Molli" in Bad Doberan oder eine Draisinenfahrt. Mecklenburg ist Kulturland: Konzerte, Musiksommer, Ausstellungen verleiten zum Besuch. Geführte Touren, Hengstparaden, Natur- und Architekturerlebnisse – für jeden Geschmack ist etwas dabei.
Objektbeschreibung
Wenn Wohnen zum Erlebnis wird und Sie Ihren Vorstellungen Raum geben können!
Traumhaftes-Wohnambiente im Erstbezug (Neubau 2022/23 mit nur 3x Wohneinheiten) in gesuchter und ruhiger Wohnlage in unmittelbarer Nachbarschaft vom Theater, Schloss, Museum und Schweriner See (Klosterstraße 5A). Ihre Freunde und Familie wird Sie um diese Wohnqualität beneiden.
Die hier angebotene exklusive und lichtdurchflutete Wohnung im Erdgeschoss im Erstbezug mit 1 Zimmer auf ca. 32 m² Wohn- u. Nutzfläche zeugt von ausgesuchter Qualität. Vom Flur gelangen Sie zum großen Wohn- und Essbereich mit direktem Terrassenzugang. Die Wohnräume erhalten DesignBelag und nicht nur die Fußbodenheizung, die 3fach verglasten Fenster und eine moderne Luft-Wärme-Pumpe erhöhen den Wohnkomfort und schonen den Geldbeutel. Eine moderne Einbauküche inkl. Küchentechnik, Vollbad mit Dusche, Terrasse, altersgerechtes Bad usw. runden das attraktive Angebot ab.
Öffentliche Verkehrsmittel sind ebenso wie Schulen, Freizeiteinrichtungen, Einkaufsmärkte oder die Altstadt mit den zahlreichen Kultureinrichtungen bequem fußläufig zu erreichen.
Die Wohnung gehört ohne Zweifel zu den attraktivsten Mietangeboten am Schweriner Wohnungsmarkt und steht voraussichtlich ab 08./.09.2023 im Erstbezug zur Verfügung.
Neugierig? Dann kommen Sie doch gerne zu unserem Open House am 01.04.2023 um 10–12 Uhr.
Sonstiges
Um sich ein genaueres Bild dieser einmaligen Immobilie zu machen, laden wir Sie gern zu einer Besichtigung ein! Ihr IMMO-KONZEPTE-Team Schwerin.
Bitte haben Sie jedoch dafür Verständnis, dass wir nur vollständig ausgefüllte Anfragen (Anbieter kontaktieren) mit Adressangabe, Emailadresse und Telefonnummer bearbeiten können.
Unser kostenloser Service für Eigentümer: IMMO-KONZEPTE als lokale Immobilien-Experten der Region (u.a.Focus- und Capital-Testsieger 1.Platz in M.-V. & Immobilien Raiffeisenbank eG) ermitteln wir für Sie den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie. Gern stellen wir Ihnen unser professionelles Immobilienmarketing und unsere Verkaufsstrategie vor. Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihnen zu Hause oder in unserem Büro.
Ausstattung
Differenzierung
Luxus
Bad
Dusche, Fenster
Küche
Einbauküche
Heizungsart
Fussbodenheizung
Befeuerung
Luft/Wasser Wärmepumpe
Gartennutzung
Kabel / Sat- TV
Barrierefrei
Unterkellert
Nein
Bauweise
Massiv
•Repräsentative Architektur und hochwertige Neubau - Bausubstanz
•Exklusive Innenausstattung, u. a. hochwertige Einbauküchen, exklusives Feinsteinzeug und
Bodenfliesen, hochwertige DesignBelag in Dielenholzoptik
•Hochwertige Kunststofffenster mit 3fach Verglasung
•Innentüren und Zargen aus Holz tw. mit Verglasung
•Hochwertige Einbauküche mit moderner Küchentechnik
* offene Wohnküche auf ca 31 m² und mit Übergang zur separaten Terrasse (ca 8,8 m²)
•1x Schlaf- und Wohnzimmer
•Innenwände glatt geputzt, gespachtelt und geschliffen mit Vliestapete beschichtet und gestrichen
•Haustechnik nach modernen Standards
•Sicherheitstechnik
Gerne stehen wir Ihnen als regionaler Partner der Raiffeisenbank eG, als unabhängiger Makler und als Finanzierungsexperten für öffentliche Fördermittel (LFI/KfW/steuerliche Abschreibungen) für mehr als einhundert Banken u.a. der Raiffeisenbank eG, psd-Bank, DKB.de, ING-DiBa bei der Beratung und Realisierung Ihres Vorhabens zur Seite (Hinweis: Die Vermittlung einer Finanzierung erfolgt für den Kreditnehmer als Serviceleistung d.h. zu bestmöglichen Zinskonditionen. Wir sind registrierte Immobiliendarlehensvermittler Reg.Nr. D-W-185-NGP9-10 gemäß § 34i GewO bei der IHK Schwerin, Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin).
Unsere AGB zwischen Makler und Kunde als Verbraucher
Gültigkeit
Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes anerkennt der Nutzer die nachstehenden Bedingungen. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.
§1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
Angebote
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterläßt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.
§2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§4 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen. Provisionspflicht An Provisionen sind bei Vertragsabschluss die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge zu zahlen. Wir haben auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.
§ 5 Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtssprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
§6 Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
§7 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Die Firma IMMO – KONZEPTE - Immobilien GmbH haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
§8 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§9 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§10 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
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Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
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Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung