Neubau Doppelhaushäfte
KfW-55 mit energieeffizienter Luft-Wärme-Pumpe
Münchener Umland - Neufahrn Massenhausen
€ 1.149.000,-
Kaufpreis5
Zimmer4
Schlafzimmer198 m²
Gesamtfläche142 m²
Wohnfläche344 m²
GrundstücksflächeSanstraße 2
85376 Massenhausen
Mit offenen und fließenden Grundrissen, energieeffizienter KfW55-Bauweise und moderner Ausstattung lässt das Wohnerlebnis der Sand2-Häuser sowohl im Innen- als auch im Außenbereich Wohnträume wahr werden.
Neben großzügigen Terrassen und Gartenanteilen in sonniger Süd-West-Ausrichtung überzeugen die energieeffizienten und sparsamen Häuser durch ihre gehobene Ausstattung sowie offen und modern gestaltete Raumkonzepte.
Große Fensterfronten und Parkettböden schaffen einen harmonischen Übergang zwischen Natur und Moderne und sorgen so für eine helle und einladende Wohlfühlatmosphäre.
Mit 5 Zimmer sowie einem belichteten Hobbyraum in Wohnraumqualität bieten die Häuser mit knapp 198 m2 Wohnnutzfläche somit nicht nur ausreichend Platz als geräumiges Zuhause für große und kleine Familien sondern auch für junge Paare, die sich danach sehnen, Privat und Beruf stilvoll an einem Ort verbinden zu können.
Beheizt werden die Häuser durch eine nachhaltige Luft-Wärme-Pumpe mit Fußbodenheizung, die auf allen Ebenen für ein warmes und wohltuendes Zuhause sorgt und dabei auf fossile Brennstoffe verzichtet.
Ansprechpartner
M8 Immobilien & Verwaltungs GmbH & Co. KG
85092 Kösching
Anbieter
85092 Kösching
M8 Immobilien & Verwaltungs GmbH & Co. KG
Am Stegbach 4
85092 Kösching
E-Mail: info@m8-immo.de
Handelsregister: Amtsgericht Ingolstadt, HRA 3694
Steuernummer: 171/168/05405 (Finanzamt Eichstätt)
Vertretungsberechtigter:
M8 Beteiligungs GmbH
Geschäftsführer: Hazal Tolu, Murat Tolu
Am Stegbach 4
85092 Kösching
E-Mail: info@m8-immo.de
Handelsregister: Amtsgericht Ingolstadt, HRB 10187
Erlaubnis der M8 Beteiligungs GmbH nach §34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2
Erlaubnis der M8 Beteiligungs GmbH nach §34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 3a Gewerbeordnung (Bauträger)
Erlaubnis der M8 Beteiligungs GmbH nach §34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 3b Gewerbeordnung (Baubetreuer)
Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Kontakt
Mobil: 01577 - 29 45 848
Festnetz: 08456 - 966 81 91
E-Mail: info@m8-immo.de
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
M8 IMMOBILIEN & VERWALTUNGS GMBH & CO. KG
AM STEGBACH 4, 85092 KÖSCHING
Jedes Angebot erfolgt freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf / -vermietung vorbehalten.
1. VORBEMERKUNG
Die oben genannte Firma (nachstehend „Makler“ genannt) ist als Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerlichem Gesetzbuch (nachfolgend „BGB“ genannt) in der Eigenschaft als Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen Entgelt (Provision) tätig. Die Firma versichert, über die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen zum Führen eines Maklerbüros zu verfügen.
Diese AGB sind Gegenstand eines mündlichen oder schriftlichen Maklervertrages.
2. GELTUNGSBEREICH
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Makler und dem Kunden. Kunde im Sinne dieses Vertrages kann sowohl der Verkäufer einer Immobilie sein als auch der Käufer sowie der Vermieter als auch der Mieter, der unter Beachtung der Bestimmungen des Bestellerprinzips Wohnungssuchender genannt wird.
Ist von einem Hauptvertrag die Rede, dann ist damit ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag gemeint.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
3. ZUSTANDEKOMMEN DES MAKLERVERTRAGES
Für das Zustandekommen des Maklervertrages ist die Schriftform nicht erforderlich. Der Maklervertrag kann rechtswirksam auch dadurch zustande kommen, dass der Makler ein Kaufobjekt offeriert (z.B. Internet, Zeitung, Aushang), dabei als Makler zu erkennen ist, seinen Provisionsanspruch im Falle des Erfolges beziffert und ein Interessent sich an ihn wendet, um Leistungen von ihm abzurufen (z.B. Exposé). In diesem Falle kommt der Maklervertrag mündlich und konkludent zustande.
Im Falle eines Mietobjektes ist, wenn ein Provisionsanspruch gegenüber dem Wohnungssuchenden entstehen soll, ein Suchauftrag des Wohnungssuchenden für das Zustandekommen eines Maklervertrages in Textform erforderlich. Der konkludente Abschluss eines Maklervertrages zwischen einem Wohnungssuchenden und einem Makler ist nicht möglich.
Der Maklervertrag zwischen einem Vermieter und einem Makler kommt mit Erteilung des Auftrages durch den Vermieter und Annahme durch den Makler zustande.
Sollte ein schriftlicher Maklervertrag geschlossen oder sollten Individualvereinbarungen getroffen worden sein, so haben die darin genannten Vereinbarungen Vorrang vor diesen AGB.
4. GEGENSEITIGE VERPFLICHTUNGEN
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den anderen Vertragspartner bei der Erbringung seiner Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünfte oder Erfahrungen bestmöglich zu unterstützen, um somit beiden Parteien einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf zu ermöglichen.
5. VORKENNTNIS
Der Kunde erkennt das Angebot des Maklers als ursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages an. Ist das angebotene Objekt bereits bekannt, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, unter Angabe der Quelle zu widersprechen. Hierzu genügt ein Schreiben, E-Mail oder Faxbrief an den Makler. Widerspricht der Kunde nicht, so ist es ihm danach verwehrt, sich auf eine Vorkenntnis berufen. Im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages ist er verpflichtet, die jeweilige Maklerprovision zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten.
6. VERBOT DER WEITERGABE
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise sind nur für den Kunden bestimmt. Es ist ihm deshalb ausdrücklich untersagt, jedwede Information ohne schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt ein Dritter oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, einen Hauptvertrag mit dem Auftraggeber des Maklers ab, so ist der Kunde verpflichtet, gegenüber dem Makler Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu leisten.
7. DOPPELTÄTIGKEIT DES MAKLERS
Der Makler sowohl für den Verkäufer als auf Käufer provisionspflichtig tätig werden.
8. MAKLERPROVISION
Es gilt der im Inserat oder Exposé genannte Provisionssatz, wenn nicht anders vereinbart, die ortsübliche Provision. Unsere Provisionen sind im jeweiligen Angebot angegeben. Sollte in einem schriftlichen Maklervertrag eine andere Vergütung vereinbart sein, so gilt diese als vereinbart.
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zu Stande kommt. Die Maklerprovision ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag).
9. ERSTATTUNG VON AUFWENDUNGEN
Sollte der gewünschte Vertragsabschluss nicht zustande kommen, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des erteilten Auftrages entstandenen und nachgewiesenen Aufwendungen (zum Beispiel Insertionskosten, Telefonkosten, Fahrtkosten usw.) zu erstatten. Die Erstattung darf jedoch 25% der zu erwartenden Provision nicht überschreiten.
10. AUFHEBUNG DES HAUPTVERTRAGES
Der Provisionsanspruch des Maklers entfällt nicht, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag nachträglich aufgehoben oder rückgängig gemacht oder einvernehmlich aufgehoben wird.
11. HAFTUNG
Der Makler hat die an den Kunden weitergegebenen Angaben nicht auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Er hat die Angaben weitergegeben, die er vom Verkäufer oder Vermieter/Verpächter oder einem beauftragten Dritten erhalten hat. Es ist daher Aufgabe des Kunden, die Angaben zu überprüfen. Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt der Makler keine Haftung.
Die Haftung des Maklers ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.
12. VERJÄHRUNG
Ansprüche des Kunden gegenüber dem Makler verjähren nach drei Jahren. Sollte die gesetzliche Verjährungsfrist im Einzelfall eine kürzere sein, so gilt diese.
13. NEBENABREDEN
Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.
14. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Maklervertrages nichtig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Dies gilt auch dann, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil nichtig oder unwirksam ist, ein anderer Teil hingegen gültig oder wirksam. Die jeweils nichtige oder unwirksame Bestimmung soll durch die ersetzt werden, die dem ursprünglich gewollten und den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt, ohne den übrigen Vereinbarungen zuwider zu laufen.
15. VERSICHERUNG
Es besteht Versicherungsschutz durch eine übliche Vermögensschaden- und Betriebshaftpflicht-Versicherung.
16. DATENSCHUTZ
Alle personen- und objektbezogenen Daten werden ausschließlich nur für die Bearbeitung des Auftrags von dem Makler verwendet. Der Auftraggeber willigt der Datenweitergabe an Dritte zu, sofern dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Eine andere Weitergabe der Daten erfolgt nicht.
17. GERICHTSSTAND
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart (hier: Kösching, Eichstätt). Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
18. ONLINE-STREITBEILEGUNG
gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter ec.europa/odr. Der Makler erklärt, dass wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit sind.
Kösching, den 01.05.2021
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der M8 Immobilien & Verwaltungs GmbH & Co. KG, Am Stegbach 4, 85092 Kösching, E-Mail: info@m8-immo.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie sind dabei frei in der Form.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
— Ende der Widerrufsbelehrung —
Hinweis:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Makler vor Ausübung des Widerrufsrechts den Vertrag vollständig erfüllt und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat.
Ansprechpartner
Anbieter
M8 Immobilien & Verwaltungs GmbH & Co. KG